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Maß­nah­men­pa­ket gegen die Teuerung beschlossen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2023 

Die Bun­des­re­gie­rung hat Anfang Mai 2023 weitere Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Infla­ti­on ange­kün­digt. Die Maß­nah­men sollen in die ent­schei­den­den Bereiche Energie und Lebens­mit­tel ein­grei­fen, um eine Preis­sen­kung her­bei­zu­füh­ren. Konkret sollen dabei soziale Här­te­fäl­le abge­fe­dert werden und der Wett­be­werb gestärkt werden, sodass es zu einer Infla­ti­ons­dämp­fung ohne zu starke Markt­ein­grif­fe kommt. Die Maß­nah­men sind nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dargestellt.

Maß­nah­men im Energiebereich

Die 90%-Senkung der Elek­tri­zi­täts- und Erd­gas­ab­ga­be auf das in der EU zuläs­si­ge Min­dest­be­steue­rungs­ni­veau soll um ein halbes Jahr von 1.7.2023 auf 1.1.2024 ver­län­gert werden.

Bedungen durch die gesun­ke­nen Groß­han­dels­prei­se ist mit Juni 2023 ange­dacht, die Ober­gren­ze für Markt­erlö­se beim Ener­gie­kri­sen­bei­trag-Strom von 140 € auf 120 € abzu­sen­ken. Die Ober­gren­ze für den Absetz­be­trag für Inves­ti­tio­nen soll von 180 € auf 160 € abge­senkt werden.

Ein weiterer Schwer­punkt im Ener­gie­be­reich liegt in der Erhöhung der Ener­gie­trans­pa­renz, um so zur Senkung der Ener­gie­prei­se bei­tra­gen zu können. Eine Maßnahme besteht darin, dass End­ver­brau­cher (das sind Haus­hal­te und Klein­ver­brau­cher bis 100.000 kwh) zukünf­tig die Vor­aus­zah­lun­gen einmal pro Halbjahr adap­tie­ren können. Die Ener­gie­ver­sor­ger sollen darüber hinaus ver­pflich­tet werden, min­des­tens einmal jährlich auf das Aus­lau­fen der Ver­trags­bin­dung bzw. auf Wech­sel­mög­lich­kei­ten und auf den Tarif­kal­ku­la­tor der e‑control hin­zu­wei­sen. Ebenso sollen Ver­brau­cher mit Smart-Meter das Recht auf eine monat­li­che Abrech­nung haben.

Trans­pa­renz gegen Lebens­mit­tel­ver­schwen­dung und Stärkung des Wettbewerbs

Künftig muss der Lebens­mit­tel­han­del aus­wei­sen, welche Menge an Lebens­mit­teln ver­nich­tet wird und welche Menge an Lebens­mit­teln an Sach­spen­den zur Ver­fü­gung gestellt wird. Geplant ist überdies die Ver­öf­fent­li­chung eines Lebens­mit­tel-Trans­pa­renz­be­richts, der die Ein­kaufs­prei­se des Lebens­mit­tel­han­dels anhand defi­nier­ter Lebens­mit­tel beinhal­tet. Außerdem sollen weitere Trans­pa­renz­maß­nah­men zur Stärkung des Wett­be­werbs durch Wett­be­werbs­öko­no­men und die Bun­des­wett­be­werbs­be­hör­de erar­bei­tet werden.

Unter dem Motto “Spenden statt ver­schwen­den” sollen schließ­lich gemein­nüt­zi­ge Lebens­mit­tel­wei­ter­ga­ben zur Armuts­be­kämp­fung mit zusätz­lich 10 Mio. € Budget geför­dert werden — dies umfasst die Unter­stüt­zung bei der Logistik und den Aufbau einer digi­ta­len Dreh­schei­be für die Wei­ter­ga­be von Lebensmittelspenden.

Ver­schär­fung des Wettbewerbsrechts

Ange­dacht sind dies­be­züg­lich ver­schärf­te Fusi­ons­kon­trol­len und die Erwei­te­rung der Befug­nis­se der Bun­des­wett­be­werbs­be­hör­de bei Bran­chen­un­ter­su­chun­gen (inklu­si­ve einer Ver­bes­se­rung der Res­sour­cen­aus­stat­tung der Bundeswettbewerbsbehörde).

Infla­ti­ons­dämp­fung im öffent­li­chen Bereich

Der Bund leistet seinen Beitrag zur Infla­ti­ons­dämp­fung, indem die Bun­des­ge­büh­ren ein­ge­fro­ren werden — dies soll einen Gebüh­ren­stopp und eine Ent­las­tung von rund 130 Mio. € bringen. Überdies soll ein Teil der Gewinn­ab­schöp­fung im Ener­gie­be­reich für Länder und Gemein­den bereit­ge­stellt werden und für direkte infla­ti­ons­dämp­fen­de Maß­nah­men bei admi­nis­trier­ten Preisen (wie z.B. bei der Gebüh­ren­sen­kung) her­an­ge­zo­gen werden.

Bild: © Adobe Stock — ink drop