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Artikel zum Thema: �GK

Kurz-Info: Unter­stüt­zung durch die ÖGK bei der Beitragsrückzahlung


Juni 2021 

Wie zuletzt infor­miert (siehe Beitrag aus dem Mai 2021), unter­stützt die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kas­se (ÖGK) die Unter­neh­men maß­geb­lich dabei, coro­nabe­ding­te Bei­trags­rück­stän­de ehest­mög­lich zurück­zah­len zu können. Grund­sätz­lich sind Bei­trags­rück­stän­de aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bis spä­tes­tens Ende Juni 2021 zu begleichen.

In einer unlängst ver­öf­fent­li­chen Infor­ma­ti­on hat die ÖGK zwei hilf­rei­che Tools vor­ge­stellt. Mittels Online-Raten­rech­ner (www.gesundheitskasse.at/ratenrechner) können Unter­neh­men eine unver­bind­li­che Vor­aus­be­rech­nung der monat­lich anfal­len­den Raten sowie der redu­zier­ten Ver­zugs­zin­sen durchführen.

Im Falle von Liqui­di­täts­pro­ble­men besteht schließ­lich die Mög­lich­keit, indi­vi­du­el­le Lösungen mit den regio­na­len Ansprech­part­nern der ÖGK zu ver­ein­ba­ren. Gleich­sam einer “Safety-Car”-Phase ist bis Ende Sep­tem­ber 2021 eine Reduk­ti­on der ersten Raten­zah­lun­gen auf 0 € möglich.

Bild: © Adobe Stock — Finanzfoto