News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: BMF-Info

Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Regis­ter­ge­setz — Updates

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2018 

Das Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Regis­ter­ge­setz (WiEReG) kommt nicht aus den Schlag­zei­len. Zuletzt (KI 06/18) haben wir davon berich­tet, dass der erste Lauf des auto­ma­ti­ons­un­ter­stütz­ten Zwangs­straf­ver­fah­rens auf den 16. August 2018 ver­scho­ben wird. Inzwi­schen hat das BMF als Regis­ter­be­hör­de noch weitere Infor­ma­tio­nen für betrof­fe­ne Unter­neh­men und Par­tei­en­ver­tre­ter veröffentlicht.

  • Die BMF-Info vom 20. Juli 2018 (GZ BMF-460000/0019-III/6/2018) beinhal­tet soge­nann­te Best Prac­ti­ces zur Fest­stel­lung, Über­prü­fung und Meldung von wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mern von Gesell­schaf­ten durch Par­tei­en­ver­tre­ter. Diese Info hilft ins­be­son­de­re, wenn Par­tei­en­ver­tre­ter wie Steu­er­be­ra­ter oder Rechts­an­wäl­te Mel­dun­gen an das Register für die Unter­neh­men durch­füh­ren. Die Best Prac­ti­ces behan­deln Themen wie die Ermitt­lung der rele­van­ten Betei­li­gungs­struk­tur, die Prüfung mög­li­cher Abwei­chun­gen aufgrund von Stimm­rech­ten oder Kon­troll­ver­hält­nis­sen, die Meldung (bzw. Ände­rungs­mel­dung) und die Dokumentation.
  • Noch umfang­rei­cher als die BMF-Info sind die FAQ zu diversen Themen i.Z.m. dem WiEReG (https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/register-wirtschaftlicher-eigentuemer/Uebersicht/Faqs.html). Die “häufig gestell­ten Fragen” werden laufend aktualisiert.
  • Mit 1. August 2018 kommt es insoweit zu Ände­run­gen bei mel­de­be­frei­ten Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, als die Mel­de­be­frei­ung für KGs wegfällt, sobald einer der Gesell­schaf­ter eine juris­ti­sche Person ist. Es macht dabei keinen Unter­schied, ob die juris­ti­sche Person Kom­ple­men­tär oder Kom­man­di­tist ist.
  • Bedingt durch die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ist es auch zu Ver­schär­fun­gen bei den Straf­be­stim­mun­gen für das WiEReG gekommen. Bei vor­sätz­lich unbe­fug­ter Einsicht in das Register drohen bis zu 30.000 € Geld­stra­fe (ursprüng­lich waren maximal 10.000 € vorgesehen).
  • Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 wurde Anfang Juli 2018 vom Natio­nal­rat beschlos­sen (die Zustim­mung durch den Bun­des­rat erfolgte Mitte Juli). Durch das Gesetz kommt es ab 1. Oktober 2018 zu weiteren Maß­nah­men zum Schutz von wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mern. Der Antrag auf Ein­schrän­kung der Ein­sicht­nah­me ist bei­spiels­wei­se dann erfolgs­ver­spre­chend, wenn der wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer min­der­jäh­rig oder geschäfts­un­fä­hig ist. Ebenso soll eine Ein­schrän­kung der Ein­sicht­nah­me dann erfolgen, wenn andern­falls das unver­hält­nis­mä­ßi­ge Risiko bestünde, dass der wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Opfer einer Straftat wie z.B. Betrug, erpres­se­ri­sche Ent­füh­rung, Erpres­sung, Nötigung etc. werden könnte. 

Bild: © ra2 studio — Fotolia