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Artikel zum Thema: Kapitaleink�nfte

Schwei­ze­ri­sche Finan­zie­rungs­be­triebs­stät­te steu­er­lich nicht mehr vorteilhaft?

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2008 

In zahl­rei­chen öster­rei­chi­schen Kon­zer­nen werden kon­zern­in­ter­ne Finanz­dienst­leis­tun­gen von einer eigenen Kapi­tal­ge­sell­schaft mit Sitz und Geschäfts­lei­tung in Öster­reich erbracht, die sich hierfür einer Finan­zie­rungs­be­triebs­stät­te in der Schweiz bedient. Die aus der kon­zern­in­ter­nen Finan­zie­rung erziel­ten Kapi­tal­erträ­ge sind aufgrund des DBA Schweiz-Öster­reich in der Schweiz zu besteu­ern, insoweit dort eine Betriebs­stät­te vorliegt, die über das erfor­der­li­che Personal sowie die nötigen Sach­mit­tel verfügt, und sofern die Kapi­tal­erträ­ge auch tat­säch­lich der Betriebs­stät­te zuzu­rech­nen sind. Da aufgrund der steu­er­recht­li­chen Bestim­mun­gen in der Schweiz 10/11 der Kapi­tal­ein­künf­te fiktive steu­er­lich abzugs­fä­hi­ge Refi­nan­zie­rungs­zin­sen dar­stel­len, muss ledig­lich 1/11 der Ein­künf­te ver­steu­ert werden. Im Ergebnis ist daher das Modell der schwei­ze­ri­schen Finan­zie­rungs­be­triebs­stät­te, das von der Finanz­ver­wal­tung bislang aner­kannt wurde, steu­er­lich äußerst reizvoll.

Das BMF hat seine Rechts­auf­fas­sung zur Besteue­rung der schwei­ze­ri­schen Finan­zie­rungs­be­triebs­stät­te jedoch nunmehr für Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 31.12.2007 beginnen — ver­mut­lich auch steu­er­po­li­tisch moti­viert — geändert. Künftig sollen jene 10/11 der Kapi­tal­ein­künf­te, die in der Schweiz nicht besteu­ert werden, in Öster­reich zu ver­steu­ern sein, obwohl diese Ein­künf­te ein­deu­tig der Betriebs­stät­te in der Schweiz zuzu­rech­nen sind und somit grund­sätz­lich nicht unter das Besteue­rungs­recht Öster­reichs fallen. Die geän­der­te Rechts­auf­fas­sung des BMF führt dazu, dass das Modell der schwei­ze­ri­schen Finan­zie­rungs­be­triebs­stät­te aus steu­er­li­cher Sicht nicht mehr attrak­tiv erscheint, wobei die weitere Ent­wick­lung jeden­falls abzu­war­ten bleibt.

Bild: © Kurt Kleemann — Fotolia