News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Kapitaleink�nfte

Nächster Schritt bei der Anhebung des EU-Quel­len­steu­er­ab­zu­ges für Zinsen

Seit Mitte 2005 wird die EU-Zin­sen­richt­li­nie in Öster­reich durch das EU-Quel­len­steu­er­ge­setz umge­setzt, dessen Ziel die Sicher­stel­lung der Besteue­rung von grenz­über­schrei­ten­den Zins­zah­lun­gen an private Anleger ist. Da Öster­reich aufgrund des strengen Bank­ge­heim­nis­ses im Gegen­satz zu den meisten anderen Mit­glied­staa­ten am Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Form von Kon­troll­mit­tei­lun­gen (d.h. Mel­dun­gen durch die Bank an das Wohn­sitz­fi­nanz­amt des Zins­emp­fän­gers im Mit­glied­staat) nicht teil­nimmt, müssen die öster­rei­chi­schen Banken bei Zins­zah­lun­gen an nicht-öster­rei­chi­sche EU-Bürger einen Quel­len­steu­er­ab­zug vor­neh­men. Dieser beträgt bis zum 30.6.2008 15% und wird dann ab Juli 2008 auf 20% ange­ho­ben (ab Juli 2011 erhöht sich dieser Abzug sogar auf 35%). Öster­rei­chi­sche Anleger mit Konten in Belgien, Luxem­burg, Andorra, Liech­ten­stein, Monaco, San Marino, der Schweiz sowie auf den British Virgin Islands, Guernsey und Jersey müssen sich ebenso damit abfinden, dass ihre Zins­er­trä­ge ab 1. Juli einer 20%igen statt bisher 15%igen Quel­len­steu­er unter­lie­gen. Der Abzug der Quel­len­steu­er in Öster­reich kann durch Vorlage einer Beschei­ni­gung des zustän­di­gen Finanz­am­tes (Offen­le­gungs­be­schei­ni­gung) unter­blei­ben, in der sich der Kunde zur Offen­le­gung seiner Zins­ein­künf­te und damit zur Besteue­rung in Öster­reich ver­pflich­tet. Für jene, die auf eine der­ar­ti­ge Offen­le­gung ver­zich­ten wollen ist aus aktu­el­lem Anlass jedoch darauf hin­zu­wei­sen, dass der Quel­len­steu­er­ab­zug den Emp­fän­ger der Zins­ein­künf­te nicht von der Steu­er­pflicht in Öster­reich befreit. Die ent­rich­te­te EU-Quel­len­steu­er kann aller­dings auf die zu erhe­ben­de Steuer (zumeist 25%ige Son­der­steu­er für aus­län­di­sche Kapi­tal­ein­künf­te) ange­rech­net werden.

Bild: © M&S Foto­de­sign — Fotolia