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Artikel zum Thema: Schriftlichkeit

Bürg­schafts­er­klä­rung auch per Fax gültig

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2013 

Bürg­schafts­er­klä­run­gen gelten für den Bürgen gemein­hin als gefähr­lich, da sie je nach kon­kre­ter Aus­prä­gung (Aus­falls­bürg­schaft, Bürge und Zahler usw.) dazu führen können, dass der Gläu­bi­ger (sofort) auf den Bürgen zurück­greift, um seine For­de­rung zu befrie­di­gen. Das all­ge­mei­ne bür­ger­li­che Gesetz­buch sieht deshalb ein Schrift­lich­keits­er­for­der­nis für Bürg­schafts­er­klä­run­gen vor, um vor dem unüber­leg­ten Eingehen einer Bürg­schaft zu schützen.

Der Oberste Gerichts­hof hat unlängst in einer bemer­kens­wer­ten Ent­schei­dung (GZ Ob 41/12p vom 24.7.2013) betont, dass eine Bürg­schafts­er­klä­rung auch dann gültig ist, wenn das Original der Erklä­rung vom Bürgen unter­schrie­ben wird und dann dem Gläu­bi­ger bloß per Fax (Fern­ko­pie) über­mit­telt wird und nicht im Original zugeht. Begrün­det wurde diese Abkehr von der früheren Haltung des OGH damit, dass die Erklä­rung auch beim Fax schrift­lich abge­ge­ben wird und wie bei einem Brief den Macht­be­reich des Absen­ders verlässt. Überdies sei der Schutz­zweck der Norm in Form des Schrift­lich­keits­er­for­der­nis­ses immer noch gegeben, da die Bürg­schafts­er­klä­rung zuerst eigen­hän­dig unter­schrie­ben wird und dann per Fax ver­sen­det wird.

Die Ent­schei­dung ist für den konkret betrof­fe­nen Bürgen freilich nach­tei­lig — er war davon aus­ge­gan­gen, dass er für ein erfolg­lo­ses Geschäfts­pro­jekt i.Z.m. einem Stein­bruch in Dubai nicht als Bürge her­an­ge­zo­gen werden könne, da seine Bürg­schafts­er­klä­rung per Fax über­mit­telt wurde und seiner Meinung nach die Vor­aus­set­zung der Schrift­lich­keit nicht gegeben war. Der OGH sah die Sachlage anders und fällte eine in Fach­krei­sen umstrit­te­ne Ent­schei­dung. Fraglich sei vor allem, ob auch durch ein Fax die vom Gesetz gewünsch­te Beweis­si­che­rungs­funk­ti­on erfüllt werden könne, welche durch Übergabe bzw. Über­mitt­lung des Ori­gi­nals der Bürg­schafts­er­klä­rung jeden­falls gegeben ist.

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