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Artikel zum Thema: Steuerberatung

Maß­nah­men vor Jah­res­en­de 2020 — Für alle Steuerpflichtigen

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2020 

(Topf-)Sonderausgaben

Die Absetz­bar­keit der soge­nann­ten Topf­son­der­aus­ga­ben wurde zuletzt stark ein­ge­schränkt. Ledig­lich für vor dem 1.1.2016 abge­schlos­se­ne Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge (bzw. begon­ne­ne Sanie­rungs­maß­nah­men oder auf­ge­nom­me­ne Darlehen für Wohn­raums­a­nie­rung) können die Topf­son­der­aus­ga­ben letzt­ma­lig 2020 abge­setzt werden. Die im Rahmen dieser Höchst­bei­trä­ge (2.920 € zuzüg­lich weiterer 2.920 € für Allein­ver­die­ner) geltend gemach­ten Ausgaben wirken sich nur mit einem Viertel steu­er­min­dernd aus (bei einem Jah­res­ein­kom­men zwischen 36.400 € und 60.000 € nur mehr als Pau­schal­be­trag von 60 €).

Son­der­aus­ga­ben ohne Höchst­be­trag und Kirchenbeitrag

Folgende Son­der­aus­ga­ben sind ohne Höchst­be­trag unbe­schränkt abzugs­fä­hig: Nachkauf von Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­zei­ten, Beiträge zur frei­wil­li­gen Wei­ter­ver­si­che­rung in der Pen­si­ons­ver­si­che­rung, bestimm­te Renten und dauernde Lasten sowie Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pau­scha­lier­te Steu­er­pflich­ti­ge können Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten jeden­falls als Son­der­aus­ga­ben absetzen. Kir­chen­bei­trä­ge sind bis zu 400 € absetz­bar und werden über die Meldung an das Finanz­amt auto­ma­tisch berücksichtigt.

Spenden als Sonderausgaben

An bestimm­te Orga­ni­sa­tio­nen (For­schungs­ein­rich­tun­gen, öffent­li­che Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Ein­kom­mens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieb­li­chen Bereich dies­be­züg­lich Spenden als Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt, so ver­rin­gert sich das Maximum bei den Son­der­aus­ga­ben. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mild­tä­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen, Tier­schutz­ver­ei­ne und Tier­hei­me (BMF-Liste) sowie an frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren Steuern gespart werden. Die Ober­gren­ze (aus betrieb­li­chen und privaten Spenden) liegt bei 10% des Gesamt­be­trags der Einkünfte.

Zukunfts­vor­sor­ge — Bau­spa­ren — Prä­mi­en­be­güns­tig­te Pensionsvorsorge

Die 2020 geför­der­te private Zukunfts­vor­sor­ge im prä­mi­en­be­güns­tig­ten Ausmaß von 2.957,80 € p.a. führt zur staat­li­chen Prämie von 4,25% (125,71 €). Beim Bau­spa­ren gilt für 2020 eine staat­li­che Prämie von 18 € beim maximal geför­der­ten Ein­zah­lungs­be­trag von 1.200 € (sofern der Bau­spar­ver­trag das gesamte Jahr aufrecht war).

Exkurs: Non-Profit-Orga­ni­sa­tio­nen

Bis zum 31.12.2020 können gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, Feu­er­weh­ren und Kirchen bzw. Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten Anträge für Zuschüs­se nach dem NPO-Unter­stüt­zungs­fonds bei der aws elek­tro­nisch ein­rei­chen. Verkürzt zusam­men­ge­fasst werden bestimm­te Kosten sowie ein pau­scha­ler Pro­zent­satz der Ein­nah­men des Vor­jah­res als Struk­tur­kos­ten­bei­trag geför­dert. Die För­de­rung ist mit der Höhe des Rück­gangs der Ein­nah­men (Ver­gleich 1. bis 3. Quartal 2020 mit 1. bis 3. Quartal 2019) begrenzt.

Bild: © Tem­a­pho­to — Artem Rudik