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Klienten-Info — Archiv

Laufende Num­me­rie­rung von Belegen

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

November 2003 

Bezüg­lich der neuen Merkmale der lau­fen­den Rech­nungs­num­me­rie­rung wird im Umsatz­steu­er­pro­to­koll 2003 fol­gen­des klargestellt:

Grund­satz

Gemäß § 11 UStG besteht die Ver­pflich­tung zur Aus­stel­lung von Rech­nun­gen mit den dort ange­führ­ten Merk­ma­len nur gegen­über leis­tungs­emp­fan­gen­den Unter­neh­mern. Rech­nun­gen von Ärzten an Pati­en­ten müssen daher nicht alle diese Merkmale aufweisen. 

Beson­der­hei­ten für Rech­nun­gen bei Ärzten

Hier ist zu unter­schei­den, ob der Arzt für alle Rech­nun­gen nur einen einzigen Rech­nungs­kreis oder einen geson­der­ten Rech­nungs­kreis für Rech­nun­gen an Pati­en­ten führt. 

  • Ein­heit­li­cher Rech­nungs­kreis
    Umfasst dieser z.B. Rech­nun­gen an Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, Pati­en­ten, Ver­an­stal­tern von Semi­na­ren, Vor­trä­gen etc., dann müssen alle Rech­nun­gen — auch die an Pati­en­ten — laufend num­me­riert werden. 
  • Geson­der­ter Rech­nungs­kreis für Rech­nun­gen an Pati­en­ten
    In diesem Fall ist keine laufende Num­me­rie­rung erforderlich.

Rech­nungs­num­me­rie­rung in allen übrigen Fällen

Laut RZ 1548 und 1554 UStR 2000 stellt das Fehlen der fort­lau­fen­den Rech­nungs­num­me­rie­rung dann keinen Mangel der Ord­nungs­mä­ßig­keit der Buch­füh­rung dar, wenn auf andere Art eine geord­ne­te Beleg­auf­be­wah­rung eine leichte Nach­voll­zieh­bar­keit sicher­stellt. Dies ist z.B. dann denkbar, wenn pro Geschäfts­jahr nur eine geringe Anzahl an Aus­gangs­re­chun­gen exis­tiert und diese in geord­ne­ter Form abgelegt sind. 

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