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Kurz-Info: Kein Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand für ein­tä­gi­ge Reise

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2004 

Während die an Dienst­neh­mer bezahl­ten Tages­gel­der ab einer Min­dest­dau­er der Reise von drei Stunden ohne Min­dest­ent­fer­nung lohn­steu­er­frei sind, ver­wei­gert der Fiskus den Selb­stän­di­gen die Gel­tend­ma­chung des Tages­gel­des für die ein­tä­gi­ge Reise, weil in diesem Fall laut Ansicht des UFS 19.3.2004 die Mehr­auf­wen­dun­gen durch die Mitnahme einer Jause(!) ver­mie­den werden können. Diese Rechts­an­sicht ist aber weder aus § 4(5) noch § 16 Z 9, die gleich­lau­tend auf § 26 Z 4 EStG ver­wei­sen, ableit­bar und wider­spricht daher dem Gleichheitsgrundsatz.

Bild: © Henry Schmitt — Fotolia