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Anspruchs­ver­zin­sung für Steu­er­rück­stän­de und ‑guthaben 2005

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2006 

Ab 1. Oktober 2006 sind für Steu­er­rück­stän­de (ESt und KöSt) aus der Ver­an­la­gung 2005 3,97% Anspruchs­zin­sen fällig. Auf Grund der aktu­el­len Erhöhung des Basis­zins­sat­zes auf 2,67% beträgt ab 11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stun­dungs­zin­sen 7,17% , Aus­set­zungs­zin­sen 4,67% sowie Anspruchs­zin­sen 4,67%. Die Zinsen werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- über­stei­gen. Sie können durch Anzah­lung ver­mie­den werden. Die recht­zei­ti­ge Abgabe der Steu­er­erklä­rung gewähr­leis­tet jedoch nicht eine Ver­mei­dung der Zinsen, da eine etwaige Ver­zö­ge­rung des Steu­er­be­schei­des zulasten des Steu­er­pflich­ti­gen geht. Für den Vor­schrei­bungs­zeit­raum besteht aber eine Ober­gren­ze von 48 Monaten. Steu­er­gut­ha­ben werden gleich­falls mit 4,67% verzinst, woraus eine attrak­ti­ve KESt-freie Ver­zin­sung resul­tiert. Nach­for­de­rungs- und Gut­schrift­s­zin­sen sind lt. Rz 4852 EStR steu­erneu­tral.