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Klienten-Info — Archiv

Steu­er­li­che Maß­nah­men zum Jahreswechsel

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2007 

Für alle Steuerpflichtigen

:: Son­der­aus­ga­ben (Zahlung vor Jahresende)

  • Beschränkt abzugs­fä­hig
    “Topf­son­der­aus­ga­ben” (Per­so­nen­ver­si­che­run­gen, junge Aktien, Wohn­raum­schaf­fung) unter­lie­gen einer Ein­schleif­re­ge­lung bei Ein­künf­ten ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unbe­rück­sich­tigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchst­be­tra­ges von € 2.920,- abzugs­fä­hig (maximal € 730,-). Dieser erhöht sich um weitere € 2.920,-, wenn ein Allein­ver­die­ner- bzw. Allein­er­zie­her­ab­setz­be­trag zusteht und um weitere € 1.460,- ab 3 Kindern.
  • Ohne Höchst­be­trag unbe­schränkt abzugs­fä­hig sind:
    Der Nachkauf von Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­zei­ten, Beiträge zur frei­wil­li­gen Wei­ter­ver­si­che­rung in der Pen­si­ons­ver­si­che­rung, bestimm­te Renten und dauernde Lasten sowie Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten, sofern sie nicht Betriebs­aus­ga­ben sind. Auch pau­scha­lier­te Steu­er­pflich­ti­ge können Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten als Son­der­aus­ga­ben absetzen.
  • Höchst­be­trag ohne Ein­schleif­re­gel
    Kir­chen­bei­trä­ge bis € 100,- und bestimm­te Zuwen­dun­gen für For­schung bis 10% der Vorjahreseinkünfte.

:: Außer­ge­wöhn­li­che Belastungen

Damit der vom Ein­kom­men und Fami­li­en­stand abhän­gi­ge Selbst­be­halt (max. 12% des Ein­kom­mens) über­stie­gen wird, ist es sinnvoll, Zah­lun­gen noch 2007 zu leisten. (z.B. Krank­heits­kos­ten, Einbau eines behin­der­ten­ge­rech­ten Bades, Begräb­nis­kos­ten bis € 3.000,-, wenn sie keine Deckung im Nachlass finden, bei höheren Kosten ist deren Zwangs­läu­fig­keit nach­zu­wei­sen). Unter­halts­auf­wen­dun­gen sind nur insoweit abzugs­fä­hig, als sie beim Berech­tig­ten selbst a.g. Belas­tung dar­stel­len. Bei bestimm­ten a.g. Belas­tun­gen (z.B. Kata­stro­phen­schä­den) entfällt der Selbst­be­halt. Für Kinder kann ein Pau­schal­be­trag von monat­lich € 110,- geltend gemacht werden, wenn im Ein­zugs­be­reich des Wohn­or­tes keine ent­spre­chen­de Aus­bil­dungs­mög­lich­keit besteht.
Anmer­kung: Aus­län­di­sche Ein­künf­te sind bei der Ein­kom­mens­er­mitt­lung sowohl für die Höhe der Topf­son­der­aus­ga­ben als auch der a.g. Belas­tung mit­be­stim­mend.

:: Spenden

An bestimm­te Orga­ni­sa­tio­nen (For­schungs­ein­rich­tun­gen, öffent­li­che Museen etc.) können Spenden in der Höhe von 10% des Vor­jah­res­ge­win­nes bzw. der Ein­künf­te als Betriebs- ausgaben/Werbungskosten oder Son­der­aus­ga­ben geltend gemacht werden.

:: Zukunfts­vor­sor­ge — Bau­spa­ren: Prämien 2007

Die 2007 geför­der­te private Zukunfts­vor­sor­ge im prä­mi­en­be­güns­tig­ten Ausmaß von € 2.115,- pro Jahr führt zu einer staat­li­chen Prämie von 9%, d.s. € 190,44.
Beim Bau­spa­ren gilt für 2007 eine staat­li­che Prämie von 3,5% (ab 2008: 4%) bis zu einem Ein­zah­lungs­be­trag von € 1.000,-.

Für Unter­neh­mer

:: Steu­er­be­güns­tig­te Gewinnbesteuerung

  • Halber Steu­er­satz für nicht ent­nom­me­nen Gewinn gem. § 11 a EStG
    Die Begüns­ti­gung kann von bilan­zie­ren­den natür­li­chen Personen (ab 2007 auch von Frei­be­ruf­lern) in Anspruch genommen werden. Der Gewinn kann bis zur Höhe des Eigen­ka­pi­tal­zu­wach­ses, höchs­tens jedoch bis € 100.000,- mit dem halben Durch­schnitts­steu­er­satz ver­steu­ert werden.
  • Frei­be­trag für inves­tier­te Gewinne gem. § 10 EStG
    Dieser kann ab 2007 von natür­li­chen Personen geltend gemacht werden, die ihren Gewinn durch Ein­nah­men-Aus­ga­ben­rech­nung ermit­teln. Die Grenze liegt bei 10% des Gewinnes, maximal € 100.000,-. Vor­aus­set­zung ist die Anschaf­fung oder Her­stel­lung von begüns­tig­ten abnutz­ba­ren kör­per­li­chen Anla­ge­gü­tern (nicht aber Inves­ti­tio­nen in Gebäude, PKW, gering­wer­ti­ge oder gebrauch­te Wirt­schafts­gü­ter) mit einer betriebs­ge­wöhn­li­chen Nut­zungs­dau­er von min­des­tens vier Jahren oder von bestimm­ten Wert­pa­pie­ren, die dem Anla­ge­ver­mö­gen ab dem Anschaf­fungs­zeit­punkt min­des­tens vier Jahre gewidmet werden. Scheiden kör­per­li­che Wirt­schafts­gü­ter vor­zei­tig aus, ist der geltend gemachte Frei­be­trag im Jahr des Aus­schei­dens gewinn­er­hö­hend anzu­set­zen. Die Regelung der Ersatz­be­schaf­fung bei Wert­pa­pie­ren wird dahin­ge­hend ein­ge­schränkt, dass ab 2008 nur noch kör­per­li­che Wirt­schafts­gü­ter in Betracht kommen.

:: Sonstige Maß­nah­men

  • Vor­ge­zo­ge­ne Inves­ti­tio­nen
    Bei Anschaf­fung und Inbe­trieb­nah­me noch vor Jah­res­en­de kann die Halb­jah­res-AfA abge­setzt werden. Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter (bis € 400,-) sind in voller Höhe absetz­bar.
  • For­schungs­frei­be­trag / For­schungs­prä­mie / Auf­trags­for­schung
    Als Betriebs­aus­ga­ben können 25% vom Aufwand (“Frascati-Manual”) bzw. 35% für erhöhten F&E Aufwand für volks­wirt­schaft­lich wert­vol­le Erfin­dun­gen und 25% für Auf­trags­for­schung bis maximal € 100.000,- p.a. geltend gemacht werden — seit 2007 gilt dies jedoch nur für Auf­wen­dun­gen in Betriebstät­ten inner­halb des EWR. Alter­na­tiv dazu besteht die Mög­lich­keit der Inan­spruch­nah­me einer For­schungs­prä­mie von 8%.
  • GSVG-Befrei­ung
    Klein­un­ter­neh­mer (Jah­res­um­satz unter € 30.000,-, Ein­künf­te unter € 4.093,92) können eine Ausnahme von der GSVG-Pflicht­ver­si­che­rung für 2007 bis 31. Dezember 2007 bean­tra­gen. Sie ist möglich für Jung­un­ter­neh­mer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell für Männer über 65 bzw. Frauen über 60 und für Personen über 57 Jahre, wenn die erwähn­ten Ein­kom­mens- und Umsatz­kri­te­ri­en in den letzten fünf Jahren erfüllt waren.
  • Auf­be­wah­rungs­pflich­ten
    Am 31. Dezember 2007 endet die 7‑jährige Auf­be­wah­rungs­pflicht für Geschäfts­un­ter­la­gen des Jahres 2000. Unter­la­gen, die für ein anhän­gi­ges Abgaben- oder sons­ti­ges behörd­li­ches / gericht­li­ches Ver­fah­ren von Bedeu­tung sind, sind wei­ter­hin auf­zu­be­wah­ren. Unter­la­gen für Grund­stü­cke bei Vor­steu­er­rück­ver­rech­nung sind 12 Jahre lang auf­zu­be­wah­ren. Für Grund­stü­cke, die nicht aus­schließ­lich einem unter­neh­me­ri­schen Zweck dienen und für die beim nicht-unter­neh­me­ri­schen Teil ein Vor­steu­er­ab­zug in Anspruch genommen wurde, ver­län­gert sich die Auf­be­wah­rungs­pflicht auf 22 Jahre. Unter­la­gen, die zur Beweis­füh­rung z.B. bei Pro­dukt­haf­tung, Eigentums‑, Bestands- und Arbeits­ver­trags­recht dienen, sollten jeden­falls auf­be­wahrt werden.
  • Ein­zel­auf­zeich­nungs­pflich­ten durch zwei­ma­li­ges Über­schrei­ten der Umsatz­gren­zen
    Unter­neh­mer, die in den Jahren 2005 und 2006 die Umsatz­gren­ze von € 150.000,- über­schrit­ten und bis jetzt eine ver­ein­fach­te Losungs­er­mitt­lung (Kas­sa­sturz) vor­ge­nom­men haben, sind ab 1. Jänner 2008 zur Führung von Ein­zel­auf­zeich­nun­gen für Bar­ein­nah­men und ‑ausgänge ver­pflich­tet (Klienten-Info 10/2007). Recht­zei­ti­ge Vor­be­rei­tun­gen für die Umstel­lung auf das neue System sind bei Zutref­fen dieser Kri­te­ri­en daher erfor­der­lich.
  • Rech­nungs­be­stand­tei­le / Fax­rech­nun­gen
    Ein­gangs­rech­nun­gen sind stets auf alle wesent­li­chen Rech­nungs­merk­ma­le hin zu prüfen. Die Über­mitt­lung vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tig­ter Fax­rech­nun­gen wurde erneut bis 31. Dezember 2008 ver­län­gert.
  • Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung bei Gesell­schaf­ter­ent­nah­me
    Über­stei­gen die Ent­nah­men des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers einer GmbH die ver­ein­bar­ten Bezüge und bestehen keine kon­kre­ten Ver­ein­ba­run­gen, die dem Fremd­ver­gleich ent­spre­chen, droht die KESt-Ver­steue­rung als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Vor Jah­res­en­de sollte daher der betref­fen­de Auf­wands­pos­ten sowie das Ver­rech­nungs­kon­to dies­be­züg­lich über­prüft werden.

Für Arbeit­ge­ber

  • Lohn­steu­er- und bei­trags­freie Zuwen­dun­gen je Dienstnehmer/Jahr:
    • Betriebs­ver­an­stal­tun­gen (z.B. Weih­nachts­fei­er) € 365,- 
    • Sach­zu­wen­dun­gen (z.B. Weih­nachts­ge­schen­ke, aber keine Auto­bahn­vi­gnet­te!) € 186,- 
    • Zukunfts­si­che­rung (z.B. Er- und Able­bens­ver­si­che­run­gen, Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Anteile an Pen­si­ons­in­vest­ment­fonds oder Pen­si­ons­kas­sen­bei­trä­ge) bis € 300,- 
    • Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung € 1.460,-
    • Orts­üb­li­che Trink­gel­der von dritter Seite, sofern deren Annahme nicht gesetz­lich oder kol­lek­tiv­ver­trag­lich unter­sagt ist. 
    • Details lt. Artikel “Lohn­er­hö­hung ohne Lohn­ne­ben­kos­ten” in der Klienten-Info 9/2007.
  • Bil­dungs­frei­be­trag / Bil­dungs­prä­mie
    Zusätz­lich zu den für die Mit­ar­bei­ter auf­ge­wen­de­ten Aus- und Fort­bil­dungs­kos­ten kann ein Bil­dungs­frei­be­trag von 20% der externen Bil­dungs­kos­ten (Kurs- und Semi­nar­ge­büh­ren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Ver­pfle­gung und Unter­brin­gung) geltend gemacht werden. Alter­na­tiv zum Bil­dungs­frei­be­trag kann die Bil­dungs­prä­mie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden.
  • Lehr­lings-För­de­run­gen
    € 1.000,- Lehr­lings­aus­bil­dungs­prä­mie stehen für jeden noch 2007 ein­ge­stell­ten Lehrling zu. Details hierzu sowie Blum-Prämie und Inte­gra­ti­ve Berufs­aus­bil­dung (Klienten- Info 10/2007).
  • Steu­er­be­güns­ti­gung für Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge und Dienst­er­fin­dun­gen
    Prämien hiefür sind imAusmaß eines um 15% erhöhten Jahres­sechs­tels nur mit 6% zu ver­steu­ern. (Keine tri­via­len Vor­schlä­ge, sondern Son­der­leis­tun­gen!) Neu ist, dass diese Begüns­ti­gung rück­wir­kend ab 2005 der Arbeit­neh­mer bei der Antrags­ver­an­la­gung geltend machen kann (§ 124b Z 36 EStG).

Für Arbeit­neh­mer

  • Rück­erstat­tung von Kranken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen bei Mehr­fach­ver­si­che­run­gen
    Für Beiträge, die im Jahr 2004 aufgrund einer Mehr­fach­ver­si­che­rung über die Höchst­bei­trags­grund­la­ge (lau­fen­des Entgelt monat­lich € 3.450,-) hinaus geleis­tet wurden, ist ein Antrag auf Rück­zah­lung bis 31. Dezember 2007 möglich. Rück­erstat­te­te Beträge sind aber ein­kom­men­steu­er­pflich­tig.
  • Wer­bungs­kos­ten noch vor dem 31. Dezember 2007 bezahlen
    Erhöhte Wer­bungs­kos­ten, die das Pau­scha­le von € 132,- p.a. über­stei­gen, können von Arbeit­neh­mern geltend gemacht werden. Darunter fallen u.a. berufs­be­ding­te Fort­bil­dungs­kos­ten, Fami­li­en­heim­fahr­ten, Kosten für doppelte aus­halts­füh­rung. Ent­spre­chen­de Nach­wei­se (Rech­nun­gen, Quit­tun­gen, Fahr­ten­buch) sind erfor­der­lich.
  • Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung 2002 sowie Antrag auf Rück­zah­lung von zu Unrecht ein­be­hal­te­ner Lohn­steu­er
    Neben der Pflicht­ver­an­la­gung (z.B. nicht lohn­steu­er­pflich­ti­ge Ein­künf­te von mehr als € 730,- p.a.) gibt es auch die Antrags­ver­an­la­gung inner­halb von 5 Jahren. Am 31. Dezember 2007 läuft die Frist für das Jahr 2002 ab. Anträge können über Finan­zOn­line https://finanzonline.bmf.gv.at/ gestellt werden.