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KMU-Inves­ti­ti­ons­zu­wachs­prä­mie

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2016 

Im Rahmen des „Wirt­schafts­pa­kets“ der Bun­des­re­gie­rung ist auch eine KMU-Inves­ti­ti­ons­zu­wachs­prä­mie ent­hal­ten. Diese direkte För­de­rung des Inves­ti­ti­ons­zu­wach­ses für kleine und mittlere Unter­neh­men soll rund 10.000 Unter­neh­men öster­reich­weit – bisher gibt es ein ähn­li­ches Modell z.B. in Salzburg — mit ins­ge­samt 175 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018 unter­stüt­zen. Aus dieser Maßnahme werden Inves­ti­ti­ons­zu­wäch­se in Höhe von rund 1,2 Mrd. € erwartet sowie die Schaf­fung von rund 25.000 Arbeits­plät­zen. Die För­de­rung gilt für Inves­ti­tio­nen in neu ange­schaff­te, akti­vie­rungs­pflich­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter des abnutz­ba­ren Anla­ge­ver­mö­gens. Davon aus­ge­nom­men ist jedoch die Anschaf­fung von PKW und von Grundstücken.

Die Höhe der Prämie hängt von dem Inves­ti­ti­ons­zu­wachs und von der Anzahl der Mit­ar­bei­ter ab und ist wie folgt vor­ge­se­hen. Der Inves­ti­ti­ons­zu­wachs berech­net sich nach dem Durch­schnitt der jeweils neu akti­vier­ten Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten des abnutz­ba­ren Anla­ge­ver­mö­gens der drei vor­an­ge­gan­ge­nen Jahre.

  • Bei einem Inves­ti­ti­ons­zu­wachs von (ins­ge­samt) min­des­tens 50.000 € und höchs­tens 450.000 € für Unter­neh­men mit bis zu 49 Mit­ar­bei­tern gibt es eine Prämie von 15% für 2017 und 2018.
  • Bei einem Inves­ti­ti­ons­zu­wachs von (ins­ge­samt) min­des­tens 100.000 € und höchs­tens 750.000 € für Unter­neh­men zwischen 49 und 250 Mit­ar­bei­tern gibt es eine Prämie von 10% für 2017 und 2018.

Im Sinne des one-stop-shop Prinzips soll die För­de­rung von der Austria Wirt­schafts­ser­vice (aws) abge­wi­ckelt werden. Wir werden Sie über die weiteren Ent­wick­lun­gen (Geset­zes­ent­wurf) auf dem Lau­fen­den halten.

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