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“Strom­preis­brem­se” ent­las­tet Haus­hal­te von hohen Energiepreisen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2022 

Die soge­nann­te Strom­preis­brem­se im Kampf gegen hohe Ener­gie­prei­se beinhal­tet eine befris­te­te Stützung der Strom­kos­ten für Haus­hal­te (Pri­vat­per­so­nen) von bis zu 2.900 kWh pro Jahr sowie einen 75 %igen Netz­kos­ten­zu­schuss für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te. Der Strom­kos­ten­zu­schuss bis zu 2.900 kWh Strom wird vom Bund gestützt. Durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen werden ins­ge­samt fast 4.600 kWh geför­dert. Im Detail kommt die För­de­rung von 1.12.2022 bis 30.6.2024 auto­ma­ti­siert über den Strom­lie­fe­ran­ten zur Anwen­dung, wenn der Strom­preis den unteren Schwel­len­wert von 10 c/kWh über­steigt. Der Zuschuss betrifft jenen Preis­an­teil, der über den 10 c liegt und bis zum oberen Schwel­len­wert von 40 c/kWh geht. Die Strom­kos­ten­för­de­rung betrifft dabei alle Preis­be­stand­tei­le, welche vom Lie­fe­ran­ten selbst aus­ge­stal­tet werden können. Für größere Haus­hal­te mit mehr als drei Personen sind Zusatz­kon­tin­gen­te als zusätz­li­che Unter­stüt­zung vorgesehen.

Ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te erhalten zusätz­lich zum Strom­kos­ten­zu­schuss zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Netz­kos­ten­zu­schuss i.H.v. 75 % der Netz­kos­ten. Der Netz­kos­ten­zu­schuss ist jährlich mit 200 € gede­ckelt und wird ebenso wie der Strom­kos­ten­zu­schuss bei kürzeren Zeit­räu­men ali­quo­tiert berech­net. Anspruch auf Netz­kos­ten­zu­schuss haben jene Haus­hal­te, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind. 

Bild: © Adobe Stock — Gina Sanders