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Artikel zum Thema: Luxustangente

Geplante steu­er­li­che Ände­run­gen im neuen Regierungsprogramm


Januar 2014 

Im Dezember hat die neue Bun­des­re­gie­rung ihr über 100 Seiten starkes Arbeits­pro­gramm für die Jahre 2013 bis 2018 ver­öf­fent­licht. Aus­ge­wähl­te aus steu­er­li­cher Per­spek­ti­ve inter­es­san­te geplante Ände­run­gen und Maß­nah­men werden nach­fol­gend näher dargestellt.

Abschaf­fung Gesell­schaft­steu­er, Sanie­rungs­bo­nus anstelle von Schwarzarbeit

  • Mit dem Ziel, eine neue Grün­der­wel­le aus­zu­lö­sen sollen ver­bes­ser­te För­der­vor­aus­set­zun­gen im Neu­grün­dungs-För­de­rungs­ge­setz (NeuFÖG) geschaf­fen werden. Mitunter sollen bereits nach 5 anstelle von bisher 15 Jahren seit der letzten unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit För­de­run­gen in Anspruch genommen werden können.
  • Zukünf­tig sollen inter­dis­zi­pli­nä­re Gesell­schaf­ten zwischen Gewer­be­trei­ben­den und freien Berufen möglich sein.
  • Zur Ein­däm­mung von Schwarz­ar­beit ist ein Sanie­rungs­bo­nus in Form der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Hand­wer­ker­kos­ten geplant. Davon sind Arbeits­kos­ten umfasst mit einem Maxi­mal­be­trag von 6.000 €.
  • Mit 1. Jänner 2014 soll der Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag um 0,1 Pro­zent­punk­te gesenkt werden.
  • Abga­ben­be­güns­tig­te Mit­ar­bei­ter­er­folgs­be­tei­li­gun­gen sind geplant bzw. unter Umstän­den auch begüns­tig­te Prämien für Arbeit­ge­ber, die keinen Gewinn aus­wei­sen können.
  • Die Stärkung des öster­rei­chi­schen Finanz- und Kapi­tal­markts soll die bedarfs­ge­rech­te Finan­zie­rung der öster­rei­chi­schen Unter­neh­men sicher­stel­len, wobei ins­be­son­de­re kleinen Unter­neh­men der Zugang zum Kapi­tal­markt erleich­tert werden soll (z.B. durch die Börse­fä­hig­keit von KMU-Finanzierungsgesellschaften).
  • Mit 1.1.2016 soll als Maßnahme zur ein­fa­che­ren Eigen­ka­pi­tal­fi­nan­zie­rung die Gesell­schaft­steu­er abge­schafft werden! Zwecks Kom­pen­sa­ti­on des dadurch ent­fal­len­den Steu­er­auf­kom­mens wird die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Zins­auf­wen­dun­gen an Finan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten in Nied­rig­steu­er­län­dern und Steu­er­oa­sen komplett gestrichen.

Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung, Ver­ein­fa­chung der Lohnverrechnung

  • In keinem Regie­rungs­pro­gramm darf das Ziel der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung fehlen, wodurch Kosten und Zeit­auf­wand massiv redu­ziert werden sollen. Die geplan­ten Ent­las­tun­gen werden jedoch vor­aus­sicht­lich nur im Rahmen einer Steu­er­re­form und Lohn­ne­ben­kos­ten­sen­kung umsetz­bar sein. Steu­er­rele­vant sind hierbei z.B. die geplante Erhöhung der Wert­gren­zen für die Mit­tei­lungs­pflicht gem. § 109a EStG. Diese Melde- bzw. Mit­tei­lungs­pflicht betrifft etwa Zah­lun­gen an Auf­sichts­rats­mit­glie­der, Stif­tungs­vor­stän­de, Vor­tra­gen­de, Lehrende und Unter­rich­ten­de usw.
  • Die mitt­ler­wei­le überaus komplexe Lohn­ver­rech­nung soll stark ver­ein­facht werden. Als Lösungs­schrit­te sind dabei eine weit­ge­hen­de Har­mo­ni­sie­rung der Bemes­sungs­grund­la­gen im ASVG und im EStG vor­ge­se­hen wie auch eine Zusam­men­fas­sung von Bei­trags­grup­pen im Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht. Darüber hinaus soll die tägliche Gering­fü­gig­keits­gren­ze in der Sozi­al­ver­si­che­rung (für 2014: 30,35 €) abge­schafft werden und auch die unter­schied­li­chen Fristen im ASVG und in der BAO har­mo­ni­siert werden.
  • Im Bereich Land- und Forst­wirt­schaft ist die Anhebung der Buch­füh­rungs­gren­ze von 400.000 € auf 550.000 € Umsatz geplant. Überdies sollen steu­er­lich begüns­tig­te Risi­ko­aus­gleichs­maß­nah­men ein­ge­führt werden.

Familie und leist­ba­res Wohnen

  • Im Bereich Familie und Kinder soll das pau­scha­le Kin­der­be­treu­ungs­geld zu einem flexibel nutz­ba­ren Kin­der­be­treu­ungs­geld-Konto (KBG-Konto) wei­ter­ent­wi­ckelt werden, wodurch Trans­pa­renz und Fle­xi­bi­li­tät erhöht werden können. Sofern budgetär machbar, ist ab Juli 2014 die Wei­ter­ent­wick­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe ange­dacht – ins­be­son­de­re durch Bün­de­lung der För­de­rung, höhere Trans­pa­renz und breitere Zugänglichkeit.
  • Um die Schaf­fung von Wohnraum leist­ba­rer zu machen soll die Miet­ver­trags­ge­bühr (Bestand­ver­trags­ge­bühr) ent­fal­len, sofern es sich um den erst­ma­li­gen Miet­ver­trags­ab­schluss zwecks Haupt­wohn­sitz­be­grün­dung für unter 35-Jährige handelt.

Ver­ein­fa­chung und höhere Trans­pa­renz des Steuersystems

  • Bei ent­spre­chend bud­ge­tä­ren Spiel­räu­men ist ange­dacht, den Ein­gangs­steu­er­satz unter gleich­zei­ti­ger Abfla­chung der Pro­gres­si­on in Richtung 25% abzusenken.
  • Die maximale Decke­lung des Sach­be­zugs für Dienst­au­tos wird von 600 € auf 720 € ange­ho­ben (unter Bei­be­hal­tung der Luxus­tan­gen­te von 40.000 €).
  • Der inves­ti­ti­ons­be­ding­te Gewinn­frei­be­trag soll vorerst bis 2016 befris­tet auf Real­in­ves­ti­tio­nen, welche wachs­tums- und beschäf­ti­gungs­för­dernd wirken, ein­ge­schränkt werden.
  • Bei der Grup­pen­be­steue­rung ist u.a. eine Ein­schrän­kung der Fir­men­wert­ab­schrei­bung geplant. Außerdem soll die Abzugs­fä­hig­keit bzw. Vor­trags­fä­hig­keit von Ver­lus­ten geändert werden.
  • Die Ver­pflich­tung zur Führung eines Waren­ein­gangs­bu­ches wird abgeschafft.
  • Im Umsatz­steu­er­ge­setz soll die Wert­gren­ze für Klein­be­trags­rech­nun­gen von derzeit 150 € auf zumin­dest 400 € ange­ho­ben werden.
  • Ver­ein­fa­chun­gen bei der NoVA und Erar­bei­tung eines Entwurfs für eine Gebührenreform.

Bild: © Yanik Chauvin — Fotolia