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Artikel zum Thema: Vorsorge

Klein­un­ter­neh­mer­pau­scha­lie­rung in der Ein­kom­men­steu­er ab 2023 erhöht

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2023 

Die Pau­scha­lie­rung für Klein­un­ter­neh­mer in der Ein­kom­men­steu­er (siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2021) hat steu­er­li­che Ent­las­tun­gen und Ver­ein­fa­chun­gen mit sich gebracht, da unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen pauschal Betriebs­aus­ga­ben i.H.v. 45 % der Betriebs­ein­nah­men bzw. von 20 % bei Dienst­leis­tungs­be­trie­ben steu­er­lich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grund­frei­be­trag von (mitt­ler­wei­le) 15 % können zusätz­lich noch Beiträge zur Pflicht­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kranken- Unfall- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung sowie Beiträge zur gesetz­li­chen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und Pflicht­bei­trä­ge an eine Betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se steu­er­lich geltend gemacht werden.

Um der all­ge­mei­nen Infla­ti­ons­ent­wick­lung Rechnung tragen zu können, wurde die Umsatz­gren­ze, bis zu der die Pau­scha­lie­rung für Klein­un­ter­neh­mer ange­wen­det werden kann, ab der Ver­an­la­gung 2023 um 5.000,00 € erhöht. Mit der Erhöhung ist jeden­falls sicher­ge­stellt, dass mit Umsätzen bis zu (min­des­tens) 40.000 € pro Jahr die Pau­scha­lie­rungs­form in Anspruch genommen werden kann. Tech­nisch betrach­tet ist die Erhöhung als Tole­ranz­re­gel in der Ein­kom­men­steu­er zur Anknüp­fung an die umsatz­steu­er­li­che Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung kon­zi­piert. Da die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze im UStG nach höchst­ge­richt­li­cher Recht­spre­chung als Net­to­gren­ze zu ver­ste­hen ist, dürfte die Erhöhung der Umsatz­gren­ze im Sinne der ein­kom­men­steu­er­li­chen Klein­un­ter­neh­mer­pau­scha­lie­rung tat­säch­lich noch höher aus­fal­len. Demnach könnte die Umsatz­gren­ze, bis zu der (ohne Berück­sich­ti­gung von zeitlich begrenz­ten Tole­ranz­gren­zen) die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung in Anspruch genommen werden kann, bei 47.000 € (35.000 € erhöht um 20 % + 5.000 €) oder sogar bei 48.000 € (35.000 € erhöht um 20 % + 6.000 € (= 5.000 erhöht um 20 %)) liegen.

Bild: © Adobe Stock — Tobias Arhelger