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ORF-Bei­trags­pflicht für Unter­neh­men seit Jahresbeginn

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2024 

Mit 1.1.2024 ist die neue ORF-Bei­trags­pflicht in Kraft getreten, welche die bis dahin gültige GIS-Gebühr ersetzt. Da es nunmehr keine Vor­aus­set­zung für die Gebüh­ren­pflicht ist, dass eine Rund­funk­emp­fangs­ein­rich­tung vor­han­den ist, wird die Anzahl der Bei­trags­pflich­ti­gen gerade im Bereich der Unter­neh­men deutlich steigen. Die ORF-Bei­trags­pflicht ist eng mit der Kom­mu­nal­steu­er­pflicht ver­knüpft — so sind jene Unter­neh­men zur Leistung des ORF-Beitrags ver­pflich­tet, die im Jahr 2023 in einer Gemeinde über eine Kom­mu­nal­steu­er-Betriebs­stät­te verfügt haben und Kom­mu­nal­steu­er ent­rich­ten mussten. Das gilt für jede Person, die eine gewerb­li­che oder beruf­li­che Tätig­keit selb­stän­dig ausübt, wobei für die Kom­mu­nal­steu­er vor­ge­se­he­ne Befrei­un­gen auch für den ORF-Beitrag gelten.

Rech­ne­risch betrach­tet ergibt sich die Gesamt­sum­me des von dem Unter­neh­men zu ent­rich­ten­den ORF-Beitrags aus der monat­li­chen Anzahl der ORF-Beiträge, welche sich wiederum aus der Kom­mu­nal­steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der jewei­li­gen Betriebs­stät­te für den jewei­li­gen Monat ableitet. Hierbei ist folgende Staf­fe­lung zu beachten:

Kom­mu­nal­steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge

Anzahl der ORF-Beiträge
pro Betriebsstätte

Bis 1,6 Mio. €

1

Bis 3 Mio. €

2

Bis 10 Mio. €

7

Bis 50 Mio. €

10

Bis 90 Mio. €

20

Über 90 Mio. €

50

Maximal können jedoch für ein Unter­neh­men für ein Kalen­der­mo­nat 100 ORF-Beiträge anfallen — selbst wenn mehrere Betriebs­stät­ten i.S.d. Kom­mu­nal­steu­er vor­lie­gen. “Ein (1) ORF-Beitrag” beträgt für die Jahre 2024 bis 2026 15,3 € pro Monat, daher beläuft sich die höchst­mög­li­che Belas­tung an ORF-Bei­trä­gen für ein Unter­neh­men pro Monat auf 1.530 €. Der ORF-Beitrag pro Monat liegt damit deutlich unter der bis­he­ri­gen GIS-Gebühr. Abhängig vom jewei­li­gen Bun­des­land kann es zusätz­lich zu monat­li­chen Lan­des­ab­ga­ben auf den ORF-Beitrag kommen. Aktuell machen die Lan­des­ab­ga­ben monat­lich zwischen 3,10 € und 4,60 € aus (in den Bun­des­län­dern Bur­gen­land, Kärnten, Tirol und Steiermark).

Der Beginn und das Ende der ORF-Bei­trags­pflicht sind der ORF-Beitrags Service GmbH zu melden. Mel­de­ver­stö­ße i.Z.m. ORF-Bei­trä­gen können mit Ver­wal­tungs­stra­fen von bis zu 2.180 € geahndet werden.

Bild: © Adobe Stock — elmar gubisch