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Kurz-Info: Jah­res­netz­kar­te als Vorteil aus dem Dienstverhältnis


Dezember 2007 

Erhält der Dienst­neh­mer vom Arbeit­ge­ber eine Jah­res­netz­kar­te mit unein­ge­schränk­tem Nut­zungs­recht, so führt das zum sofor­ti­gen Zufluss von Arbeits­lohn. Der Vorteil ist nicht monat­lich verteilt anzu­set­zen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia