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Manage­ment-Info — Archiv

Ent­wick­lung eines Franchisesystems

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

Dezember 2010 

Grund­vor­aus­set­zung für die erfolg­rei­che Eta­blie­rung eines Fran­chise­sys­tems ist eine – im Opti­mal­fall neue – Geschäfts­idee. Zudem ist zu prüfen, ob sich diese auch für Fran­chi­sing eignet, d.h., ob es einen ent­spre­chen­den Markt gibt, ob man sich auf diesem behaup­ten können wird, ob es genug poten­ti­el­le Fran­chise­neh­mer gibt und das System attrak­tiv und gut über­trag­bar ist, und letzt­lich ob ent­spre­chen­des Know-how, Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren und Kapital vor­han­den sind. 

Wurde die Idee als fran­chise­taug­lich erachtet, ist als nächstes das Fran­chi­se­kon­zept zu ent­wi­ckeln. Es handelt sich dabei um das „Leis­tungs­pa­ket“, das der Fran­chi­se­ge­ber dem Fran­chise­neh­mer bietet. Wesent­lich an einem solchen Paket ist, dass der Fran­chi­se­ge­ber bereits fertige Konzepte für die Bereiche Mar­ke­ting (z.B. Produkt- und Preis­po­li­tik, Vertrieb) und Orga­ni­sa­ti­on (Betriebs­füh­rung, Aus­bil­dung, EDV, Finanz­pla­nung, usw.) zur Ver­fü­gung stellt. 

Zur Gestal­tung des Fran­chise­hand­bu­ches und ‑ver­tra­ges ist das Bei­zie­hen eines Beraters emp­feh­lens­wert. Im Handbuch werden die Spiel­re­geln für die Zusam­men­ar­beit zwischen Fran­chi­se­ge­ber und –nehmer fest­ge­legt sowie die Markt­si­tua­ti­on, der Geschäfts­typ und die Leis­tungs- und Infor­ma­ti­ons­strö­me beschrieben. 

Der Fran­chise­ver­trag ist die recht­li­che Basis für die Zusam­men­ar­beit und sollte von einem ent­spre­chend ver­sier­ten Juristen aus­ge­ar­bei­tet werden.

Ein Berater kann zudem bei der Erstel­lung des Leis­tungs­pa­ke­tes helfen sowie eine Ein­schät­zung darüber abgeben, ob das Konzept aus­rei­chend Wett­be­werbs­vor­tei­le bietet. 

Schutz­rech­te

Wesent­lich für ein Fran­chise­sys­tem ist die Anmel­dung von Schutz­rech­ten (Marken, Patente, Gebrauchs­mus­ter), welche als zentrale Leistung des Fran­chi­se­ge­bers den Fran­chise­neh­mern während der Ver­trags­lauf­zeit über­las­sen werden.

Diese Schutz­rech­te müssen beim Öster­rei­chi­schen Patent­amt oder beim Euro­päi­schen Patent­amt in München ange­mel­det werden. Es besteht auch die Mög­lich­keit einer inter­na­tio­na­len Patent­an­mel­dung (PCT). Die Schutz­ge­büh­ren richten sich nach dem gewähl­ten Schutz­ge­biet (öster­reich­weit, euro­pa­weit, weltweit) und der Dauer des Schutzes. 

Hin­sicht­lich der Auswahl des Mar­ken­na­mens, Prüfung bereits regis­trier­ter Marken, Regis­trie­run­gen im Ausland und der Ver­wer­tung von Marken ist die Kon­takt­auf­nah­me von kom­pe­ten­ten Stellen (Österr. Patent­an­walts­kam­mer, Österr. Patent­amt, Europ. Patent­amt) empfehlenswert.

Pla­nungs­rech­nung

Das Fran­chise­sys­tem soll letzt­lich sowohl für den Fran­chi­se­ge­ber als auch für den Fran­chise­neh­mer pro­fi­ta­bel sein, weshalb eine mehr­jäh­ri­ge Pla­nungs­rech­nung beson­ders wichtig ist. Der Fran­chi­se­ge­ber ist anfangs mit sehr hohen Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die Erstel­lung des Fran­chi­se­kon­zepts und somit einem hohen Risiko kon­fron­tiert. Um ent­spre­chen­de Rück­flüs­se aus der Einnahme von Fran­chi­se­ge­büh­ren zu lukrie­ren, muss das Konzept für die poten­ti­el­len Fran­chise­neh­mer erfolg­ver­spre­chend sein. 

Pilot­be­trieb

Bevor das Fran­chise­sys­tem tat­säch­lich gestar­tet werden kann, muss es erprobt werden. Der euro­päi­sche Ver­hal­tens­ko­dex für Fran­chi­sing sieht vor, dass Fran­chi­se­ge­ber vor Gründung eines Fran­chisenet­zes das Konzept während eines ange­mes­se­nen Zeit­raums (am besten zwei Jahre) in min­des­tens einem Pilot­be­trieb erfolg­reich getestet haben. Nur wenn das System nach­weis­lich erfolgs­ver­spre­chend ist, ist die Gründung eines Fran­chisenet­zes sinnvoll.

Ein ohne Durch­füh­rung einer Pilot­pha­se imple­men­tier­tes Fran­chise­sys­tem wider­spricht der wesent­li­chen Idee von Fran­chi­sing, da dem Fran­chise­neh­mer kein erprob­tes Konzept geboten wird und der Fran­chi­se­ge­ber über zu wenig Know-how verfügt.

Wesent­lich für den Erfolg des Konzepts ist die Auswahl von geeig­ne­ten Fran­chise­neh­mern. Für die Suche sollte daher ein klares Anfor­de­rungs­pro­fil erstellt werden, die Qualität der Fran­chise­neh­mer sollte jeden­falls wich­ti­ger sein als die Quan­ti­tät. Geeig­ne­te Partner können z.B. unter den Mit­ar­bei­tern der Zentrale, auf Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, durch Emp­feh­lun­gen von Fran­chi­se­part­nern, durch Pres­se­ak­ti­vi­tä­ten und Inserate sowie durch Ser­vice­stel­len der WKO und den Öster­rei­chi­schen Fran­chise-Verband gefunden werden.

Sobald das Fran­chise­sys­tem eta­bliert ist, muss auf die kon­se­quen­te Umset­zung der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen und Vorgaben geachtet werden. Zur Leitung und Kon­trol­le des Fran­chisenet­zes ist beim Fran­chi­se­ge­ber der Aufbau einer eigenen Fran­chise-Zentrale für die Sys­tem­be­treu­ung, ‑pflege und –ent­wick­lung anzu­ra­ten. Diese sollte eine Ser­vice­zen­tra­le für alle Fran­chise­neh­mer dar­stel­len und diese soweit ent­las­ten, dass sie sich über­wie­gend auf den Vertrieb kon­zen­trie­ren können.

Für den dau­er­haf­ten Erfolg des Fran­chise­sys­tems ist eine per­ma­nen­te Wei­ter­ent­wick­lung erfor­der­lich, d.h. es muss eine ständige Anpas­sung an geän­der­te Markt­be­din­gun­gen (Kun­den­be­dürf­nis­se, Trends, Mit­be­wer­ber) erfolgen. Passiert dies nicht, kann dies zu Unzu­frie­den­heit bei den Fran­chise­neh­mern und letzt­lich zum Schei­tern des Systems führen. 

Bild: © con­trast­werk­statt — Fotolia