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Manage­ment-Info — Archiv

För­de­run­gen für KMU

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

März 2010 

Für Klein- und Mit­tel­be­trie­be (KMU) besteht mitt­ler­wei­le eine Fülle von Mög­lich­kei­ten abseits des klas­si­schen Bank­kre­di­tes finan­zi­el­le Mittel zu lukrie­ren. Ange­sichts der Tatsache, dass 99% aller öster­rei­chi­schen Unter­neh­men KMU sind, welche ca. zwei Drittel der Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen, besteht von Seiten des öster­rei­chi­schen Staates ein großes Inter­es­se an der För­de­rung von KMU. Auf euro­päi­scher Ebene gibt derzeit der „Small Business Act for Europe“ die poli­ti­schen Leit­li­ni­en vor. Laut Angaben des WIFO gibt Öster­reich jährlich ins­ge­samt rund 15,5 Mil­li­ar­den € für Sub­ven­tio­nen aus, das ent­spricht 5,5% des BIP. Ein Rechts­an­spruch auf eine Sub­ven­ti­on besteht in der Regel nicht.

Defi­ni­ti­on von KMU

Laut einer Emp­feh­lung der EU-Kom­mis­si­on müssen folgende Merkmale gegeben sein:

  • Unter­neh­men, d.h. Ausübung einer wirt­schaft­li­chen Tätig­keit als Einheit, unab­hän­gig von der Rechtsform,
  • maximal 249 Mitarbeiter,
  • Jah­res­um­satz von höchs­tens 50 Mio. € oder maximale Bilanz­sum­me von 43 Mio. €,
  • Das Unter­neh­men muss „eigen­stän­dig“ sein, d.h. es darf weder „Part­ner­un­ter­neh­men“ (Betei­li­gung über 25%) noch „ver­bun­de­nes Unter­neh­men“ (vor allem Ausübung von Kon­troll­rech­ten) sein.

EU-För­de­run­gen

Hier gibt es ver­schie­de­ne Arten von Sub­ven­tio­nen, die entweder direkt von der EU oder indirekt über EU-Pro­gram­me, die national bzw. regional ver­wal­tet werden, bean­tragt werden können. 

Beratung bietet vor allem das Enter­pri­se Europe Network der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, ins­be­son­de­re im Hinblick auf eine Inter­na­tio­na­li­sie­rung von Unternehmen:

http://een.ec.europa.eu/

Natio­na­le För­de­run­gen nach dem KMU-För­de­rungs­ge­setz bzw. dem ERP-Fonds-Gesetz über die Austria Wirt­schafts­ser­vice GmbH (AWS)

Die Zustän­dig­keit nach dem KMU-För­de­rungs­ge­setz liegt beim Bun­des­mi­nis­ter für Wirt­schaft, Familie und Jugend. Die Vergabe erfolgt über die AWS und die Öster­rei­chi­sche Hotel- und Tou­ris­mus­bank GmbH (ÖHT). Die AWS ist eine zu 100% im Eigentum der Republik Öster­reich stehende Spe­zi­al­bank für Wirt­schafts­för­de­run­gen. Darüber hinaus bietet sie Con­sul­ting­leis­tun­gen an. In beson­ders gela­ger­ten Ein­zel­fäl­len kann sich der Bun­des­mi­nis­ter die unmit­tel­ba­re Durch­füh­rung vor­be­hal­ten. Die Inan­spruch­nah­me einer För­de­rung ist mit Auflagen und Bedin­gun­gen ver­knüpft. Die För­de­run­gen können bestehen in:

  • Annuitäten‑, Zinsen- und Kreditkostenzuschüssen,
  • sons­ti­gen Geldzuwendungen,
  • sons­ti­gen geld­wer­ten Leis­tun­gen, wie Bera­tun­gen und Ser­vice­leis­tun­gen sowie
  • Haf­tungs­über­nah­men (die ÖHT darf zusätz­lich Darlehen ein­räu­men)

    Es bestehen hier vor allem folgende För­der­maß­nah­men:
    • KMU-Inno­va­ti­ons­för­de­rung Unternehmensdynamik,
    • KMU-Haftung (Haf­tungs­über­nah­me bei Fremdfinanzierung),
    • KMU-Inter­na­tio­na­li­sie­rung, Finanzierungsgarantie, 
    • KMU-Inter­na­tio­na­li­sie­rung, Projektgarantie,
    • KMU-Sta­bi­li­sie­rung bei Restrukturierungsmaßnahmen.

För­de­run­gen nach dem ERP-Fonds-Gesetz

Der ERP-Fonds beruht auf einem zwischen der Republik Öster­reich und den USA im Jahr 1961 unter­zeich­ne­ten Abkommen betref­fend die Ver­wal­tung der Mittel des European Recovery Program (ERP). Vergeben werden mittel- und lang­fris­ti­ge Inves­ti­ti­ons­kre­di­te. Der Zinssatz muss nicht dem Kapi­tal­markt­zins­satz ent­spre­chen. Für KMU bieten sich ins­be­son­de­re an:

  • der ERP-Klein­kre­dit von 10.000 € bis 100.000 € sowie
  • die ERP-KMU-För­de­rung bis 300.000 €. Diese Sub­ven­ti­on ist für Wachstum und / oder Tech­no­lo­gie gedacht.

Zustän­dig für die Gewäh­rung ist die AWS. Der Unter­neh­mer muss den För­de­rungs­an­trag bei einem Kre­dit­in­sti­tut (einer ERP-Treu­hand­bank) stellen.

Eigen­ka­pi­tal­för­de­run­gen

In Öster­reich exis­tiert bis dato kein Private-Equity-Gesetz. Anträge zur För­de­rung der Eigen­ka­pi­tal­aus­stat­tung bei einer Expan­si­on können eben­falls über die AWS gestellt werden. Diese über­nimmt ins­be­son­de­re Eigen­ka­pi­talga­ran­tien. Daneben besteht ein Double-Equity-Garan­tie­fonds der AWS.

Garan­tie­ge­setz:

Falls die Austria Wirt­schafts­ser­vice Gesell­schaft (AWS) Zah­lun­gen zu leisten hat, die nicht aus den hierfür gewid­me­ten Mitteln gedeckt werden können, ist der Bun­des­mi­nis­ter für Finanzen ermäch­tigt, die AWS schadlos zu halten.

Wichtige Infor­ma­tio­nen zu För­de­run­gen finden Sie u.a. unter fol­gen­den Links

  • Austria Wirt­schafts­ser­vice GmbH:
    www.awsg.at
  • Öster­rei­chi­sche Hotel- und Tou­ris­mus­bank GmbH:
    www.oeht.at
  • Die WKO bietet eine Daten­bank über alle Wirt­schafts­för­de­run­gen in Öster­reich, in der gezielt nach bran­chen­spe­zi­fi­schen Sub­ven­tio­nen gesucht werden kann:
    www.wko.at

Beratung zur Erlan­gung von Fördermitteln

Aufgrund der Fülle und Unüber­sicht­lich­keit des bestehen­den Ange­bo­tes von För­der­maß­nah­men kann ein spe­zia­li­sier­ter Berater nütz­li­che Hil­fe­stel­lun­gen bieten. 

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