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Ab Februar 2014 wird SEPA Realität

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

Dezember 2013 

SEPA ist die Abkür­zung für Single Euro Payments Area und hat die Ein­füh­rung eines ein­heit­li­chen Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raums zum Ziel. Wenn­gleich SEPA-Über­wei­sun­gen bereits seit 2008 möglich sind, so erfolgt die voll­stän­di­ge Umstel­lung auf SEPA-Über­wei­sun­gen und SEPA-Last­schrif­ten mit 1. Februar 2014. Mit SEPA wird eine Infra­struk­tur für den Mas­sen­zah­lungs­ver­kehr für alle Euro-Zah­lun­gen geschaf­fen, welche in immer stär­ke­rem Ausmaß voll­kom­men elek­tro­nisch ablaufen. Durch die Ver­ein­heit­li­chung können Unter­neh­men, Kunden wie auch der Finanz­sek­tor profitieren.

Neben der Ein­füh­rung des Euro-Bar­gel­des wird mit SEPA auch der frag­men­tier­te bar­geld­lo­se Zah­lungs­ver­kehr in Europa ver­ein­heit­licht, indem alle Zah­lun­gen wie inlän­di­sche Zah­lun­gen behan­delt werden und somit ein ein­heit­li­cher Bin­nen­markt im bar­geld­lo­sen Zah­lungs­ver­kehr entsteht. SEPA betrifft jedoch nicht nur die Euro-Länder, sondern die gesamte EU wie auch Liech­ten­stein, Norwegen, Island, Monaco und die Schweiz. Länder außer­halb der Eurozone können SEPA-Stan­dards für ihre Euro-Zah­lun­gen ein­füh­ren und somit auch von den Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Schritt­wei­se – so auch mit 1. Februar 2014 – wird auch das Neben­ein­an­der unter­schied­li­cher Stan­dards für natio­na­le und inter­na­tio­na­le Zah­lungs­ver­fah­ren ein­ge­stellt. Dies bedeutet, dass in Öster­reich spä­tes­tens ab 1.2.2014 alle natio­na­len Über­wei­sungs- und Last­schrift­ver­fah­ren durch das SEPA-Ver­fah­ren ersetzt werden. Bei Über­wei­sun­gen von Öster­reich inner­halb der EU gelten für grenz­über­schrei­ten­de Über­wei­sun­gen und Last­schrif­ten die gleichen Preise wie für ent­spre­chen­de Inlands­trans­ak­tio­nen. Not­wen­dig ist freilich, dass IBAN und BIC sowie der Über­wei­sungs­be­trag in Euro ange­ge­ben sind und die Bank­spe­sen zwischen Sender und Emp­fän­ger geteilt werden.

Die wesent­li­chen Vorteile von SEPA liegen darin, dass bar­geld­lo­se Euro-Zah­lun­gen von einem einzigen Konto inner­halb Europas unter Ver­wen­dung ein­heit­li­cher Zah­lungs­in­stru­men­te vor­ge­nom­men werden können und diese so einfach, effi­zi­ent und sicher wie bisher natio­na­le Zah­lun­gen funk­tio­nie­ren. Da nur noch ein einziges Konto inner­halb der SEPA-Teil­neh­mer­län­der not­wen­dig ist, kann es auch hier zu Kos­ten­ein­spa­run­gen kommen.

Kon­to­num­mer mit 20 Stellen

Die wohl pla­ka­tivs­te Umstel­lung für Unter­neh­mer wie auch für Pri­vat­per­so­nen ist die Ver­wen­dung von IBAN (Inter­na­tio­nal Bank Account Number) und zumin­dest noch vor­läu­fig von BIC (Business Iden­ti­fier Code) für Über­wei­sun­gen inner­halb Öster­reichs. Ab 1. Februar 2014 braucht für inner­staat­li­che Trans­ak­tio­nen kein BIC mehr ange­ge­ben werden, mit 1. Februar 2016 wird diese Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer auch für grenz­über­schrei­ten­de Zah­lun­gen weg­fal­len. Eine öster­rei­chi­sche IBAN besteht aus 20 Stellen, wobei dem zwei­stel­li­gen ISO-Län­der­kenn­zei­chen (AT für Öster­reich) 2 Prüf­zif­fern nach­ge­stellt sind und dann die 5‑stellige Bank­leit­zahl und die 11-stellige Kon­to­num­mer folgen. Mithilfe der zwei Prüf­zif­fern sollen feh­ler­haf­te Über­wei­sun­gen nahezu aus­ge­schlos­sen werden. Sofern eine Über­wei­sung in Papier­form vor­ge­nom­men wird, handelt es sich zukünf­tig aus­schließ­lich um eine Zah­lungs­an­wei­sung, welche die frühere Unter­schei­dung zwischen Zahl­schein, Erlag­schein, Über­wei­sung und EU-Standard-Über­wei­sung obsolet macht.

Ver­schie­de­ne SEPA-Produkte

Die durch SEPA stan­dar­di­sier­ten Produkte können in die Kate­go­rien Über­wei­sung, Last­schrif­ten und Karten ein­ge­teilt werden. Inner­halb der Gruppe Last­schrif­ten ist wiederum zu unter­schei­den, ob es sich um ein Ver­hält­nis zwischen Unter­neh­men und Ver­brau­chern (SEPA Direct Debit Core) handelt oder ob es ein Last­schrift­ver­fah­ren zwischen Unter­neh­men ist (SEPA Direct Debit Business-to-Business). Wichtig ist, dass bereits vor der SEPA-Umstel­lung von Privaten erteilte Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen auch wei­ter­hin ihre Gül­tig­keit behalten. Kein auto­ma­ti­scher Übergang besteht bei dem aus­schließ­lich zwischen Unter­neh­men zur Anwen­dung kom­men­den Last­schrift­ver­fah­ren. Wesent­li­cher Unter­schied zwischen den beiden Last­schrift­ver­fah­ren ist, dass bei dem Last­schrift­ver­fah­ren zwischen Unter­neh­men keine Rück­bu­chung des Betrags wegen Wider­spruchs möglich ist. Eine Ausnahme besteht aller­dings, wenn gegen die Gül­tig­keit des Grund­ge­schäfts Ein­spruch erhoben wird.

Die SEPA-Über­wei­sung bietet neben der Stan­dar­di­sie­rung auch den Vorteil, dass die maximale Laufzeit für Über­wei­sun­gen nur 1 Bank­ge­schäfts­tag aus­ma­chen darf. Wird die Über­wei­sung – wie z.B. in Öster­reich noch weit ver­brei­tet – mittels Belegs in Papier­form durch­ge­führt, so darf die maximale Laufzeit 2 Bank­ge­schäfts­ta­ge nicht über­schrei­ten. Die Über­mitt­lung des Über­wei­sungs­be­trags an die Bank des Begüns­tig­ten hat ohne Abzüge zu erfolgen. Im Bereich der SEPA-Kar­ten­zah­lun­gen werden all­ge­mei­ne Grund­sät­ze und Rege­lun­gen für Kar­ten­zah­lun­gen und Bar­geld­ab­he­bun­gen fest­ge­legt, durch die sicher­ge­stellt werden soll, dass die Bank(omat)karten in anderen SEPA-Ländern genauso wie in Öster­reich ver­wen­det werden können (dies umfasst regel­mä­ßig Geld­ab­he­bun­gen am Ban­ko­ma­ten sowie Kar­ten­zah­lun­gen an der Bankomatkasse).

Umstel­lung auf SEPA bietet admi­nis­tra­ti­ve Chancen

Für Unter­neh­men ist die Umstel­lung auf SEPA mit Kosten ver­bun­den, wobei lang­fris­tig betrach­tet oftmals die Vorteile über­wie­gen können. So kann etwa durch das SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren zwischen Unter­neh­men im Konzern Ein­spa­rungs­po­ten­ti­al erzielt werden. Außerdem kann die SEPA-Umstel­lung dazu genutzt werden, tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Prozesse zu opti­mie­ren und vor­han­de­ne Daten­be­stän­de zu berei­ni­gen. Auf der Kos­ten­sei­te besteht bei der Umstel­lung für Unter­neh­men regel­mä­ßig die Not­wen­dig­keit, IBAN und BIC auf den eigenen Rech­nun­gen und Geschäfts­pa­pie­re anzu­ge­ben, IBAN und BIC von den Geschäfts­part­nern ein­zu­ho­len und die ent­spre­chen­den Daten in den Buch­hal­tungs- und ERP-Systemen zu hinterlegen.

Bild: © Kurt Kleemann — Fotolia