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Aus­weis­pflicht bei Geträn­ke­ein­käu­fen — Ver­schär­fun­gen zurückgenommen!


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Aus­weis­pflicht bei Geträn­ke­ein­käu­fen — Ver­schär­fun­gen zurückgenommen!


März 2011 

Eine mit dem War­tungs­er­lass zu den Ein­kom­men­steu­er­richt­li­ni­en im Dezember 2010 ange­kün­dig­te Ver­schär­fung bei der Aus­weis­pflicht bei Geträn­ke­ein­käu­fen soll — wie das Finanz­mi­nis­te­ri­um jüngst ange­kün­digt hat — wieder zurück­ge­nom­men werden. Zur Bekämp­fung von Schwarz­ein­käu­fen in der Gas­tro­no­mie war ange­dacht, dem Ein­zel­han­del eine nament­li­che Regis­trie­rung der Käufer ab dem Erwerb von 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw. 30 Liter alko­hol­freie Getränke auf­zu­bür­den. Da diese Regelung einen massiven Ver­wal­tungs­auf­wand bedeutet hätte, soll diese Regelung nun wieder zurück­ge­nom­men werden. Somit gelten für die Regis­trie­rungs­pflicht wieder die alten Mengen, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alko­hol­frei­en Getränken.

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia