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Ver­gü­tungs­satz für die Tätig­keit von Ordens­an­ge­hö­ri­gen in ordens­ei­ge­nen Betrieben


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Ver­gü­tungs­satz für die Tätig­keit von Ordens­an­ge­hö­ri­gen in ordens­ei­ge­nen Betrieben

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2013 

Mit Erlass vom 13.3.2013 hat das BMF den Ver­gü­tungs­satz 2013 für die Tätig­keit von Ordens­an­ge­hö­ri­gen mit 2.666 € (Vorjahr: 2.60 €) fest­ge­legt. Dieser Betrag kann als fiktive Betriebs­aus­ga­be bei der Ermitt­lung des Ein­kom­mens eines Betrie­bes gewerb­li­chen Art (BgA) eines Ordens ange­setzt werden. Hin­ter­grund dieser fiktiven Ausgabe ist, dass Ordens­an­ge­hö­ri­ge in der Regel keine geson­der­te Ent­loh­nung für ihre Mit­ar­beit in den ordens­ei­ge­nen Betrie­ben erhalten und somit im Ver­gleich zu anderen Betrie­ben aufgrund des feh­len­den Lohn­auf­wan­des eine Ver­zer­rung des Betriebs­er­geb­nis­ses statt­fin­den würde. Der Ver­gü­tungs­satz von 2.666 € ori­en­tiert sich an den — vom Orden getra­ge­nen — durch­schnitt­li­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten der Ordens­an­ge­hö­ri­gen unter Berück­sich­ti­gung einer Sozi­al­ver­si­che­rungs­kom­po­nen­te und einer Kom­po­nen­te für die Alters­ver­sor­gung sowie einem Abschlag für den Privatbereich.

Bild: © con­trast­werk­statt — Fotolia