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Kurz-Info: WiEReG — Zwangs­stra­fen verschoben


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Kurz-Info: WiEReG — Zwangs­stra­fen verschoben

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2018 

Das Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Regis­ter­ge­setz (WiEReG) kommt nicht aus den Schlag­zei­len, diesmal gibt es jedoch eine gute Nach­richt. Das BMF als Regis­ter­be­hör­de i.Z.m. dem WiEReG hat Mitte Mai infor­miert, dass der erste Lauf des auto­ma­ti­ons­un­ter­stütz­ten Zwangs­straf­ver­fah­rens auf den 16. August 2018 ver­scho­ben wird. Folglich führt die Abgabe der erst­ma­li­gen Meldung nach dem 1. Juni 2018 und bis zum 15. August 2018 zu keiner Zwangs­stra­fe.

Gründe für die Ver­schie­bung sind die zuletzt außer­or­dent­lich inten­si­ve Nutzung der WiEReG-Mel­de­for­mu­la­re und damit zusam­men­hän­gen­de Per­for­mance­pro­ble­me sowie vermehrt Anfragen bei der Regis­ter­be­hör­de, da bei der Aus­le­gung des Gesetzes oftmals noch Unsi­cher­hei­ten bestehen. Von den Zwangs­stra­fen zu unter­schei­den sind die dras­ti­schen Straf­be­stim­mun­gen bei vor­sätz­li­cher oder grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung der Mel­de­ver­pflich­tung — es handelt sich dabei um Finanz­ver­ge­hen mit bis zu 200.000 € Geld­stra­fe bei Vorsatz.

Bild: © M&S Foto­de­sign — Fotolia