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ÖGK-Info zu Ver­zugs­zin­sen ab 2023


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ÖGK-Info zu Ver­zugs­zin­sen ab 2023

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2023 

Ab 1.1.2023 werden für rück­stän­di­ge Beiträge Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 4,63 % (p.a.) ver­rech­net, wobei Ver­zugs­zin­sen anfallen, sofern die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht in der gesetz­li­chen Zah­lungs­frist ent­rich­tet werden. Beiträge gelten grund­sätz­lich dann als zeit­ge­recht ent­rich­tet, wenn sie inner­halb von 15 Tagen nach Fäl­lig­keit auf dem Konto des zustän­di­gen Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­gers gut­ge­schrie­ben sind. Bei einer (ver­spä­te­ten) Ein­zah­lung inner­halb von drei Tagen (inner­halb der Respi­ro­frist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist treten keine Ver­spä­tungs­fol­gen ein.

Bild: © Adobe Stock — ZIHE