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Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen


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Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2023 

Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Infor­ma­ti­on zur Berech­nung von Ver­zugs­zin­sen ver­öf­fent­licht. Die ÖGK ist ver­pflich­tet, Ver­zugs­zin­sen für nicht recht­zei­tig ein­be­zahl­te Beträge zu ver­rech­nen. Beiträge gelten als zeit­ge­recht ent­rich­tet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fäl­lig­keit auf dem Konto des zustän­di­gen Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­gers gut­ge­bucht sind.

Die Höhe der Ver­zugs­zin­sen gilt für jeweils ein Kalen­der­jahr und berech­net sich aus dem Basis­zins­satz (der ÖNB) am 31.10.2023 zuzüg­lich 4 Pro­zent­punk­te — für das Jahr 2024 betragen sie auch infla­ti­ons­be­dingt 7,88 % p.a. (für 2023 waren es noch 4,63 % p.a. gewesen). Zu beachten ist übrigens, dass Ver­zugs­zin­sen nicht zeit­raum­kon­form berech­net werden. So sind etwa nach einer Lohn­ab­ga­ben­prü­fung die gesamten nach­zu­zah­len­den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bei Prü­fungs­ab­schluss im Jahr 2023 mit 4,63 % p.a. zu ver­zin­sen — bei Prü­fungs­ab­schluss im Jahr 2024 betragen die Ver­zugs­zin­sen 7,88 % p.a.

Bild: © Adobe Stock — Monster Ztudio