News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Klienten-Info — Suche

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.lassacher.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Haupt­wohn­sitz-Steu­er­be­frei­ung bei Betriebsaufgabe


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Haupt­wohn­sitz-Steu­er­be­frei­ung bei Betriebsaufgabe

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2007 

:: Ver­wal­tungs­übung

§ 24 Abs. 6 EStG spricht vom “Gebäude”, welches bei Betriebs­auf­ga­be von der Auf­lö­sung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Pri­vat­ver­mö­gen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinn­ermitt­lung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behand­lung bei der Gewinn­ermitt­lung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird fest­ge­hal­ten, dass die Begüns­ti­gung für Grund & Boden nicht gilt.

:: Recht­spre­chung

Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus:

  • Die Ziel­set­zung der Haupt­wohn­sitz­be­frei­ung sei eine Begüns­ti­gung zur Ver­mei­dung sozialer Härten und umfasst Grund- und Gebäu­de­wert als wirt­schaft­li­che Einheit.
  • Die Befrei­ung betrifft aber nur eine wirt­schaft­li­che Einheit. Werden mehrere Gebäude als Wohnsitz genutzt, so ist davon nur das am stärks­ten als Haupt­wohn­sitz genutzte Gebäude betroffen.

Bild: © Kurt Kleemann — Fotolia