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Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.lassacher.at/

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E‑Commerce: ab 1. März 2006 uner­be­te­ne Werbe-Mails (Spam) an Unter­neh­men verboten


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E‑Commerce: ab 1. März 2006 uner­be­te­ne Werbe-Mails (Spam) an Unter­neh­men verboten


März 2006 

Die seit dem 1.März 2006 in Kraft getre­te­ne Novelle zum Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz 2003 (TKG) nimmt nun die im Jahre 2003 ein­ge­führ­te Locke­rung des TKG hin­sicht­lich der Zusen­dung elek­tro­ni­scher Post (ein­schließ­lich SMS) an Unter­neh­men ohne vor­he­ri­ge Zustim­mung wieder zurück
Ab nun werden für die Zusen­dung von E‑Mail-Werbung an Unter­neh­men die gleichen Vor­aus­set­zun­gen gelten wie für die Zusen­dung an Ver­brau­cher d.h. der Emp­fän­ger muss im Vor­hin­ein der Zusen­dung zustim­men.
Eine Zusen­dung von Werbe-Mails ohne vor­he­ri­ge Zustim­mung ist nur mehr unter fol­gen­den Vor­au­set­zun­gen gestat­tet, wenn

  1. der Absender die Kon­takt­in­for­ma­ti­on für die Nach­richt im Zusam­men­hang mit dem Verkauf oder einer Dienst­leis­tung an seine Kunden erhalten hat und
  2. diese Nach­richt zur Direkt­wer­bung für eigene ähnliche Produkte oder Dienst­leis­tun­gen erfolgt und
  3. der Emp­fän­ger klar und deutlich die Mög­lich­keit erhalten hat, eine solche Nutzung der elek­tro­ni­schen Kon­takt­in­for­ma­ti­on bei deren Erhebung und zusätz­lich bei jeder Über­tra­gung kos­ten­frei und pro­blem­los abzu­leh­nen und
  4. der Emp­fän­ger die Zusen­dung nicht von vorn­her­ein, ins­be­son­de­re nicht durch Ein­tra­gung in die in § 7 Abs. 2 E‑Com­mer­ce-Gesetz genannte Liste, abge­lehnt hat. (Robin­son­lis­te: www.rtr.at)

Bild: © Eisen­hans — Fotolia