News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Autoeinbruch

Durch Auto­ein­bruch während der Arbeits­zeit ver­ur­sach­te Kosten sind Werbungskosten 

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2011 

Ausgaben des Arbeit­neh­mers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te finden steu­er­lich pauschal mit dem Ver­kehrs­ab­setz­be­trag von 291 € pro Jahr bzw. in bestimm­ten Fällen zusätz­lich noch mit dem kleinen oder großen Pend­ler­pau­scha­le Berück­sich­ti­gung. All­fäl­li­ge darüber hinaus gehende tat­säch­li­che Kosten können nicht ange­setzt werden. Mit der Frage, ob auch Kosten im Zusam­men­hang mit dem Einbruch in einen auf dem Park­platz der Firma abge­stell­ten Privat-PKW steu­er­lich geltend gemacht werden können, hat sich der UFS (11.4.2011, RV/1646‑W/10) aktuell aus­ein­an­der­ge­setzt. Dabei hat der UFS fest­ge­stellt, dass die Fahrt zur Arbeits­stät­te beruf­lich ver­an­lasst ist und daher die Kosten für die Repa­ra­tur der Schäden (im kon­kre­ten Fall Kosten der neuen Fenster und der Rei­ni­gung wegen der Glas­split­ter) aus dem Einbruch steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten geltend gemacht werden können. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass die Kosten nicht schon vom Arbeit­ge­ber ersetzt wurden. Nicht als beruf­lich bedingte Kosten (sondern der privaten Sphäre) wurde aller­dings der Verlust der im Auto gela­ger­ten Musik-CDs, des CD-Players, der Son­nen­bril­len und anderer Gegen­stän­de des per­sön­li­chen Bedarfs ein­ge­stuft. Der damit ver­bun­de­ne Wert­ver­lust bzw. die Kosten für die Wie­der­an­schaf­fung wurden steu­er­lich nicht anerkannt. 

Generell anzu­mer­ken ist, dass die nicht durch eine Ver­si­che­rung gedeck­ten Kosten für einen Unfall auf einer berufs­be­ding­ten Fahrt in der Regel als Wer­bungs­kos­ten geltend gemacht werden können. Sofern der Unfall jedoch auf das eigene grob fahr­läs­si­ge Ver­hal­ten zurück­zu­füh­ren ist, wird der beruf­li­che Zusam­men­hang steu­er­lich unter­bro­chen. In diesem Fall sind die Kosten dann leider nicht steu­er­lich verwertbar.

Bild: © Kurt Kleemann — Fotolia