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Artikel zum Thema: Bankgeheimnis

Begut­ach­tungs­ent­wurf zum Ban­ken­pa­ket — umfas­sen­de Auf­he­bung des Bank­ge­heim­nis­ses geplant

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2015 

Am 12. Mai 2015 wurde der Begut­ach­tungs­ent­wurf zum Ban­ken­pa­ket ver­öf­fent­licht. Der Entwurf sieht einen radi­ka­len Ein­schnitt in das inter­na­tio­nal umstrit­te­ne öster­rei­chi­sche Bank­ge­heim­nis für im Inland und im Ausland ansäs­si­ge Kunden öster­rei­chi­scher Banken vor. Umge­kehrt erhalten öster­rei­chi­sche Finanz­be­hör­den umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen über im Ausland gehal­te­nes Vermögen von in Öster­reich Steu­er­pflich­ti­gen. Damit folgt Öster­reich dem inter­na­tio­na­len Trend zum „glä­ser­nen Bürger“ im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Das Ban­ken­pa­ket besteht im Wesent­li­chen aus 3 Teilen, welche nach­fol­gend dar­ge­stellt werden:

Kon­ten­re­gis­ter­ge­setz

Das Kon­ten­re­gis­ter­ge­setz sieht vor, dass ein zen­tra­les Kon­ten­re­gis­ter beim BMF geschaf­fen werden soll, an das die öster­rei­chi­schen Banken alle Konten (inkl. Spar­bü­cher und Bau­spar­kon­ten) und Depots melden müssen. Dies betrifft sowohl Konten von In- als auch von Aus­län­dern. Die Meldung umfasst Infor­ma­tio­nen über den Kon­to­in­ha­ber (natür­li­che Person oder Unter­neh­men), ver­tre­tungs­be­fug­te Personen sowie die Kon­to­num­mer. Erträge oder Kon­to­salden sind im Zuge dessen (vorerst) nicht zu melden. Das Kon­ten­re­gis­ter soll die Arbeit von Gerich­ten und Finanz­be­hör­den beim Kampf gegen die Steu­er­hin­ter­zie­hung unterstützen.

Eine kom­plet­te Öffnung der Konten soll in fol­gen­den Fällen möglich sein:

  1. Für die Staats­an­walt­schaf­ten und Straf­ge­rich­te für straf­recht­li­che Zwecke.
  2. Für finanz­straf­recht­li­che Zwecke überdies für die Finanz­straf­be­hör­den und das Bundesfinanzgericht.
  3. Für abga­ben­recht­li­che Zwecke für die Abga­ben­be­hör­den des Bundes und das BFG wenn es im Inter­es­se der Abga­ben­er­he­bung zweck­mä­ßig und ange­mes­sen ist.

Mit dieser Regelung bekommt auch die Abga­ben­be­hör­de, ohne dass es einer rich­ter­li­chen Geneh­mi­gung bedarf, Zugriff zu den Kon­ten­da­ten. Von Seiten der Finanz wird diese Mög­lich­keit damit rela­ti­viert, als dass ein Zugriff nur dann möglich sein soll, falls vom Steu­er­pflich­ti­gen die Zusam­men­ar­beit ver­wei­gert wird und die not­wen­di­gen Unter­la­gen etwa im Rahmen von Betriebs­prü­fun­gen nicht zur Ver­fü­gung gestellt werden. Dieser Geset­zes­ent­wurf wird derzeit schon heftig sowohl von Daten­schüt­zern als auch von poli­ti­scher Seite als zu starker Eingriff in die Per­sön­lich­keits­rech­te der Bürger kri­ti­siert. Es bleibt abzu­war­ten, ob der Entwurf tat­säch­lich so umge­setzt wird.

Kapi­tal­ab­fluss-Mel­de­ge­setz

Flan­kie­rend zum Kon­ten­re­gis­ter­ge­setz soll für natür­li­che Personen das Kapi­tal­ab­luss-Mel­de­ge­setz geschaf­fen werden. Es soll soge­nann­te „Abschlei­cher“ erfassen, nämlich Bank­kun­den, die — um eine Nach­voll­zieh­bar­keit der Ver­mö­gens­her­kunft zu erschwe­ren oder sich dem Register zu ent­zie­hen — entweder ihr Vermögen aus Öster­reich abziehen, eine Schen­kung vor­neh­men oder schlicht­weg ihr Vermögen ausgeben. Damit wird der Finanz auch zur Kenntnis gebracht, wenn sich Bank­kun­den etwa ein neues Auto kaufen oder ihr Haus reno­vie­ren. Über­wei­sun­gen, zwischen denen es offen­kun­dig eine Ver­bin­dung gibt, sollen zusam­men­ge­fasst werden. Die Meldung soll (rück­wir­kend) für Ver­mö­gens­ab­flüs­se ab 50.000 € durch die Bank vor­zu­neh­men sein.

Gemein­sa­mer Mel­de­stan­dard-Gesetz – GMSG zum inter­na­tio­na­len Aus­tausch von Kontendaten

Mit dem GMSG soll der welt­wei­te „Auto­ma­ti­sche Infor­ma­ti­ons­aus­tausch“ (AIA) in öster­rei­chi­sches Recht umge­setzt werden. Analog zu FATCA, bei dem aus­län­di­sche Banken oder Finanz­be­hör­den der US-ame­ri­ka­ni­schen Finanz­be­hör­de (IRS) Infor­ma­tio­nen über US-Steu­er­pflich­te liefern, sollen ab 2017 öster­rei­chi­sche Banken Kunden- und Kon­to­da­ten sammeln und an das öster­rei­chi­sche BMF über­mit­teln, das die Infor­ma­tio­nen dann an die teil­neh­men­den Staaten (derzeit über 90) wei­ter­lei­tet. Gleich­zei­tig erhalten die öster­rei­chi­schen Finanz­be­hör­den auch die Kon­to­da­ten von öster­rei­chi­schen Kunden, die ihr Vermögen auf aus­län­di­schen Konten und Depots halten. Gemeldet werden neben Erträgen (Divi­den­den, Zinsen, Ver­äu­ße­rungs­er­lö­sen) auch die Konto- und Depot­sal­den sowie Infor­ma­tio­nen zu bestimm­ten Ver­si­che­run­gen. Am AIA nehmen alle Staaten der EU teil sowie die meisten Indus­trie­staa­ten und Steu­er­oa­sen (z.B. Schweiz, Liech­ten­stein, Singapur, Cayman Island). Somit erhalten Steu­er­be­hör­den weltweit Kon­to­in­for­ma­tio­nen über steu­er­pflich­ti­ge natür­li­che Personen oder Unter­neh­men (inkl. Vermögen, die über Stif­tun­gen oder Trusts gehalten werden).

Wir werden Sie über den weiteren Gesetz­wer­dungs­pro­zess informieren.

Bild: © a_korn — Fotolia