News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Dienstwagen

Erhöhung Sach­be­zugs­wer­te für Dienstautos

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2014 

Mit 1. März 2014 wird der Höchst­wert für den Sach­be­zug für Dienst­au­tos von bisher 600 € auf 720 € im Monat ange­ho­ben. Eine ent­spre­chen­de Änderung der Sach­be­zugs­ver­ord­nung wurde am 19. Februar 2014 vor­ge­nom­men. Damit kann es beim Dienst­neh­mer zu einer Ver­teue­rung aus der zusätz­li­chen Lohn­steu­er­be­las­tung von monat­lich 60 € (50% Grenz­steu­er­satz auf den Erhö­hungs­be­trag von 120 €) kommen.

Werden pro Monat durch­schnitt­lich maximal 500 km privat gefahren, sind künftig maximal 360 € (bisher 300 €) als Sach­be­zug anzu­set­zen. Von der Erhöhung sind Dienst­au­tos mit Anschaf­fungs­kos­ten von über 40.000 € betrof­fen. Bei Anschaf­fungs­kos­ten bis 48.000 € ist der neue Sach­be­zugs­wert mit 1,5% bzw. 0,75% der Anschaf­fungs­kos­ten zu berech­nen. Ab Anschaf­fungs­kos­ten über 48.000 € sind generell die Höchst­wer­te maßgeblich. 

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia