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Artikel zum Thema: Eigenkapitalzuwachs

Kurz-Info: Zins­sät­ze für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2004 

Das BMF hat mit Ver­ord­nung vom 12. Juli 2004 den Zinssatz für 2004 mit 4,23 % fest­ge­setzt. Die Zins­sät­ze zur Evidenz betragen für: 2000: 4,9 %; 2001: 6,2 %; 2002: 5,5 %; 2003: 4,9 %.

Zur Erin­ne­rung sei vermerkt, dass diese Steu­er­be­güns­ti­gung für natür­li­che Personen nur mehr für die Steu­er­erklä­rung 2003 gilt. Sie steht ab 2004 nur mehr juris­ti­schen Personen zu. Für natür­li­che Personen wurde zum Aus­gleich ab 2004 die Begüns­ti­gung des nicht­ent­nom­me­nen Gewinnes ein­ge­räumt, wobei Frei­be­ruf­ler aber aus­ge­schlos­sen sind.