News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Freibetrag

Anpas­sun­gen im Rahmen der Bekämp­fung der kalten Pro­gres­si­on für 2024


Oktober 2023 

Im Herbst 2022 ist die Abschaf­fung der kalten Pro­gres­si­on beschlos­sen worden (siehe auch Beitrag vom Oktober 2022), um der schlei­chen­den Steu­er­erhö­hung durch höhere Steu­er­klas­sen bei Lohn­er­hö­hun­gen ent­ge­gen­zu­tre­ten. Die Maß­nah­men gegen die kalte Pro­gres­si­on teilen sich dabei in zwei Bereiche. Erstens werden die Ein­kom­men­steu­er­ta­ri­fe um 2/3 der Infla­ti­ons­ra­te jährlich auto­ma­tisch ange­passt. Zweitens hat die Abgel­tung des ver­blei­ben­den Drittels mittels Minis­ter­rats­be­schlus­ses zu erfolgen. Für das Jahr 2024 wurde basie­rend auf den durch­schnitt­li­chen Infla­ti­ons­ra­ten der Monate Juli 2022 bis Juni 2023 eine aus­zu­glei­chen­de Infla­ti­on von 9,90 % errech­net. Die Maß­nah­men zur Abgel­tung des ver­blei­ben­den Drittels durch Minis­ter­rats­be­schluss wurden unlängst in einem Minis­ter­rats­vor­trag prä­sen­tiert und am 27. Sep­tem­ber 2023 im Minis­ter­rat beschlos­sen. Sie sind nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dargestellt.

Ent­las­tung von nied­ri­gen und mitt­le­ren Einkommen

Die Ent­las­tung von nied­ri­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men erfolgt durch eine wei­ter­ge­hen­de gestaf­fel­te Anpas­sung der für die Anwen­dung der 1. bis 4. Tarif­stu­fen maß­ge­ben­den Grenz­be­trä­ge in unter­schied­li­chem pro­zen­tu­el­lem Ausmaß von 3,3 Pro­zent­punk­ten (1/3 von 9,9 %) an die Infla­ti­ons­ra­te. Bei der ersten Tarif­stu­fe beträgt die Anpas­sung dann ins­ge­samt 9,6 %, bei der zweiten Tarif­stu­fe in Summe 8,8 %, bei der dritten Tarif­stu­fe ins­ge­samt 7,6 % und bei der vierten Tarif­stu­fe in Summe 7,3 %.

Die Absetz­be­trä­ge samt zuge­hö­ri­ger Ein­kom­mens- und Ein­schleif­gren­zen sowie die SV-Rück­erstat­tung und der SV-Bonus werden um ins­ge­samt 100 % an die Infla­ti­ons­ra­te ange­passt — zu 2/3 im Rahmen der auto­ma­ti­schen Infla­ti­ons­an­pas­sung und zu einem weiteren Drittel (d.h. um weitere 3,3 Pro­zent­punk­te) durch den Ministerratsbeschluss.

Schließ­lich wird auch der Grund­frei­be­trag als Teil der Begüns­ti­gung durch den Gewinn­frei­be­trag von bisher 30.000 € auf 33.000 € ange­ho­ben. Maximal können ab 2024 also 4.950 € (15 % von 33.000) ohne weitere Vor­aus­set­zung wie begüns­tig­te Inves­ti­tio­nen vom steu­er­li­chen Gewinn abge­zo­gen werden.

Bekämp­fung des Arbeits­kräf­te­man­gels und Schaf­fung posi­ti­ver Leistungsanreize

Die weitere steu­er­li­che Begüns­ti­gung von Über­stun­den­zu­schlä­gen soll zu posi­ti­ven Leis­tungs­an­rei­zen bei­tra­gen und auch zur Bekämp­fung des Arbeits­kräf­te­man­gels führen. Beschlos­sen wurde demnach die Anhebung des monat­li­chen Frei­be­trags von 86 € auf 120 € sowie eine zeitlich befris­te­te Fest­set­zung des monat­li­chen Frei­be­trags für die ersten 18 Über­stun­den mit 200 € im Monat.

Im Zusam­men­hang mit der steu­er­li­chen Begüns­ti­gung der Schmutz‑, Erschwer­nis- und Gefah­ren­zu­la­ge sowie der Zuschlä­ge für Sonntags‑, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit wurde der monat­li­che Frei­be­trag von derzeit 360 € auf 400 € angehoben.

Das Gesetz zur Ver­wen­dung des varia­blen Drittels aus der Abschaf­fung der kalten Pro­gres­si­on führt schließ­lich dazu, dass die im Zuge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 ein­ge­führ­ten steu­er­li­chen Rege­lun­gen bzgl. Home­of­fice-Tätig­keit der Arbeit­neh­mer unbe­fris­tet ver­län­gert werden.

Ent­las­tung von Kindern und Familien

Die vom Minis­ter­rat beschlos­se­ne Erhöhung des Kin­der­mehr­be­trags von 550 € auf 700 € soll zur Ent­las­tung von Kindern und Familien bei­tra­gen. Im Rahmen der Erhöhung der Zuschüs­se zur Kin­der­be­treu­ung und Erwei­te­rung der Betriebs­kin­der­gär­ten erfolgt die Ver­dop­pe­lung des maxi­ma­len steu­er­frei­en Zuschus­ses durch den Arbeit­ge­ber zur Kin­der­be­treu­ung von 1.000 € auf 2.000 € für Kinder bis 14 Jahre. Überdies ist die ver­güns­tig­te oder kos­ten­lo­se Inan­spruch­nah­me von Betriebs­kin­der­gär­ten auch dann steu­er­frei, wenn die Ein­rich­tung ebenso von betriebs­frem­den Kindern besucht wird. Das Gesetz soll im November im Par­la­ment beschlos­sen werden.

Bild: © Adobe Stock — Stockwerk-Fotodesign