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Artikel zum Thema: Geschwisterstaffelung

Leichte Erhöhung der Fami­li­en­bei­hil­fe ab Juli

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2014 

Die Fami­li­en­bei­hil­fe pro Kind und Monat erhöht sich wie folgt (Werte in €):

Alter des Kindes

Ab Juli 2014

Bis inkl. Juni 2014

Ab der Geburt

109,70

105,40

Ab 3 Jahren

117,30

112,70

Ab 10 Jahren

136,20

130,90

Ab 19 Jahren

158,90

152,70

Eine Ver­ein­fa­chung und leichte Erhöhung gibt es nunmehr auch bei der Geschwis­ter­staf­fe­lung. Logische Vor­aus­set­zung für den (zusätz­li­chen) Betrag aus der Geschwis­ter­staf­fe­lung ist, dass für die Kinder jeweils Fami­li­en­bei­hil­fe bezogen wird. So werden für zwei Kinder zusätz­lich 6,70 € (bisher 6,40 €) pro Kind, für drei Kinder jeweils 16,60 € usw. als Beitrag aus der Geschwis­ter­staf­fe­lung ausbezahlt.

Ab Jänner 2016 bzw. ab Jänner 2018 wird es wiederum zu Erhö­hun­gen der Fami­li­en­bei­hil­fe sowie der Beträge aus der Geschwis­ter­staf­fe­lung kommen. Im Sep­tem­ber 2014 wird außerdem gemein­sam mit der Fami­li­en­bei­hil­fe ein Schul­start­geld von 100 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren aus­ge­zahlt. Es ist dafür kein geson­der­ter Antrag notwendig.

Bild: © Eisen­hans — Fotolia