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Artikel zum Thema: Gewinnrealisierung

Zeit­an­tei­li­ge Gewinn­rea­li­sa­ti­on aus privaten Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­sen nur bei Dauerschuldverhältnissen

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2013 

Werden Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben wie etwa die Errich­tung eines Gebäudes durch einen öffent­li­chen Zuschuss sub­ven­tio­niert, so führt dies im All­ge­mei­nen zu einer Kürzung der steu­er­li­chen Anschaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­kos­ten und in Folge zu nied­ri­ge­ren jähr­li­chen Abschrei­bun­gen. Hingegen sind private Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se (d.h. von Dritten geleis­te­te) im Ein­kom­men­steu­er­recht nicht explizit geregelt und stellen zwingend (Betriebs)Einnahmen beim Emp­fän­ger dar. Für die Frage des Zeit­punkts der Gewinn­rea­li­sie­rung ist grund­sätz­lich der Zeit­punkt der Gegen­leis­tung entscheidend.

Der VwGH hatte sich unlängst (GZ 2008/13/0206 vom 24.10.2012) mit einem Sach­ver­halt aus­ein­an­der­zu­set­zen, in dem ein Auto­mo­bil­ge­ne­ral­im­por­teur eine „Struk­tur­för­de­rung“ an einen Kfz-Händler mit Werk­stät­te zur Errich­tung eines Betriebs­ge­bäu­des gewährte. Fraglich war, ob es auf Seiten des Zuschuss­emp­fän­gers (Kfz-Händler) zu einer ein­ma­li­gen Gewinn­rea­li­sie­rung kommt oder ob aufgrund eines Dau­er­schuld­ver­hält­nis­ses eine zeit­raum­be­zo­ge­ne Rea­li­sie­rung nach Maßgabe der Leis­tungs­er­brin­gung (pro rata temporis) vorliegt. Der VwGH erkannte eine ein­ma­li­ge Gewinn­rea­li­sie­rung im Jahr der Fer­tig­stel­lung des Gebäudes. Aus­schlag­ge­bend dafür war, dass seitens des Kfz-Händlers neben der Gebäu­de­er­rich­tung keine kon­ti­nu­ier­li­chen Leis­tungs­ver­pflich­tun­gen im Sinne eines Dau­er­schuld­ver­hält­nis­ses vorlagen. Daran ändert auch nichts, dass der Struk­tur­kos­ten­zu­schuss des Auto­mo­bil­ge­ne­ral­im­por­teurs ver­mut­lich von der Erwar­tung zukünf­tig hoher Absatz­zah­len geprägt war.

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