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Artikel zum Thema: Handwerkerbonus

Hand­wer­ker­bo­nus in Aussicht

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

März 2014 

Mit dem Ziel der Ein­däm­mung von Schwarz­ar­beit soll es ab Sommer 2014 zumin­dest temporär möglich sein, auf Antrag bestimm­te Hand­wer­ker­kos­ten im Wege einer För­de­rung geltend zu machen. Der Zuschuss beträgt pro (natür­li­cher) Person und Jahr 20% der för­der­ba­ren Kosten, welche maximal 3.000 € (exklu­si­ve USt) aus­ma­chen dürfen und führt damit zu einer maxi­ma­len För­de­rung von 600 €. Die för­der­ba­ren Kosten bzw. Leis­tun­gen umfassen hand­werk­li­che Arbeits­leis­tun­gen und damit zusam­men­hän­gen­de Fahrt­kos­ten, welche zur Erhal­tung und Moder­ni­sie­rung von bestehen­dem Wohnraum dienen. Dies umfasst typische Tätig­kei­ten wie den Aus­tausch von Fenstern und von Boden­be­le­gen, Maler­ar­bei­ten oder die Erneue­rung von Wand­ta­pe­ten. Mate­ri­al­kos­ten sind hingegen nicht von der För­de­rung umfasst, ebenso wenig Kosten für die Ent­sor­gung von Bau­schutt. Wichtig ist außerdem, dass über die Leis­tungs­er­brin­gung eine ord­nungs­ge­mä­ße Umsatz­steu­er­rech­nung vorliegt und der Rech­nungs­be­trag per Über­wei­sung und nicht in bar bezahlt worden ist. Wir werden Sie über den weiteren Gesetz­wer­dungs­pro­zess laufend informieren.

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