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Artikel zum Thema: Handwerkerbonus

Viele Hürden bis zum Handwerkerbonus

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2014 

Der Hand­wer­ker­bo­nus wurde Ende März im Natio­nal­rat beschlos­sen und soll vorerst für einen begrenz­ten Zeitraum – zwischen 30. Juni 2014 und 31. Dezember 2015 – zu mehr Steu­er­ehr­lich­keit im Zusam­men­hang mit der Reno­vie­rung, Erhal­tung und Moder­ni­sie­rung von dem in Öster­reich gele­ge­nen eigenen Wohnraum (Eigentum oder Miete) führen. Wesent­lich dabei ist, dass sich der mit der Antrag­stel­lung ver­bun­de­ne admi­nis­tra­ti­ve Aufwand erst lohnt, wenn es sich um einen Min­dest­rech­nungs­be­trag für Arbeits­leis­tun­gen von 200 € (exklu­si­ve USt) handelt (siehe auch KI 03/14). Der Weg zum Hand­wer­ker­bo­nus mit dem Maximum von 600 € (20% von maximal 3.000 € ent­spre­chend einer Art Umsatz­steu­er­rück­erstat­tung) ist jedoch steinig und an einige Vor­aus­set­zun­gen gebunden. So ist der Erhalt einer Umsatz­steu­er­rech­nung i.S.d. § 11 UStG genauso not­wen­dig wie der Nachweis der Über­wei­sung des Rech­nungs­be­trags an den nach der Gewer­be­ord­nung befugten Unter­neh­mer (keine Bar­zah­lung!). Da kein Rechts­an­spruch auf den Hand­wer­ker­bo­nus besteht und dem För­der­an­trag nur nach Maßgabe vor­han­de­ner Mittel statt­ge­ge­ben wird, kann es von Vorteil sein, anste­hen­de Reno­vie­run­gen früher als später durch­füh­ren zu lassen. Zu beachten ist außerdem, dass nur ein För­der­an­trag pro Jahr und Person gestellt werden kann. Das För­der­bud­get beträgt für 2014 maximal 10 Mio. € und ist für 2015 mit maximal 20 Mio. € begrenzt. Wird die För­de­rung bewil­ligt, so schließt die Abwick­lungs­stel­le einen För­de­rungs­ver­trag mit dem För­der­wer­ber ab.

Bild: © Francois Doisnel — Fotolia