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Artikel zum Thema: Handwerkerbonus

Hand­wer­ker­bo­nus für zwei weitere Jahre verlängert!

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Juni 2016 

Gute Nach­rich­ten für alle jene, bei denen Reno­vie­rungs­ar­bei­ten anstehen. Der seit 2014 bestehen­de Hand­wer­ker­bo­nus wird auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder neu auf­ge­legt. An För­de­run­gen stehen für die beiden Jahre ins­ge­samt 40 Mio. € zur Ver­fü­gung (ver­mut­lich jeweils 20 Mio. € pro Jahr, wobei für die Fort­füh­rung der Aktion im Jahr 2017 ein im Jahr 2016 zum Vorjahr schwä­che­res reales Wirt­schafts­wachs­tum Vor­aus­set­zung ist).

Geför­dert werden Leis­tun­gen, die ab dem 1. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antrag­stel­lung wird vor­aus­sicht­lich ab Anfang Juli 2016 bei den Bau­spar­kas­sen möglich sein. Die genauen Richt­li­ni­en befinden sich derzeit in Aus­ar­bei­tung und werden recht­zei­tig ver­öf­fent­licht. Eck­punk­te der För­de­rung sind wie bisher:

  • För­de­rung hand­werk­li­cher Tätig­kei­ten für Renovierungs‑, Erhal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men von Wohnraum in Öster­reich (keine För­de­rung hingegen für Neu­bau­maß­nah­men und Arbeiten an Gebäu­de­tei­len, die nicht zu Wohn­zwe­cken genutzt werden);
  • die maximale För­der­sum­me liegt pro Person und Jahr bei 600 € (20% der Kosten für Arbeits­leis­tung und Fahrt­kos­ten bei einer Ober­gren­ze von 3.000 € netto);
  • die för­der­fä­hi­gen Arbeits­leis­tun­gen und Mate­ri­al­kos­ten müssen in der End­rech­nung des mit ent­spre­chen­der Gewer­be­be­rech­ti­gung aus­ge­stat­te­ten Hand­wer­kers geson­dert aus­ge­wie­sen werden;
  • för­der­be­rech­tigt sind nur natür­li­che Personen (Achtung: maximal ein Antrag pro Person und Jahr, auch wenn damit die maximale För­der­sum­me noch nicht aus­ge­schöpft werden konnte);
  • eine zusätz­li­che Inan­spruch­nah­me von sons­ti­gen För­de­run­gen (z.B. steu­er­freie Zuschüs­se, Steu­er­be­güns­ti­gun­gen) ist nicht möglich;
  • die Vergabe der För­de­rung erfolgt in der Rei­hen­fol­ge der ein­lan­gen­den Anträge.

Aufgrund der Regis­trier­kas­sen­pflicht für Hand­wer­ker kann der Nachweis der erfolg­ten Zahlung durch den För­der­wer­ber ent­fal­len. Im Sinne der Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung soll also eine bar bezahlte Hand­wer­k­erleis­tung per se nicht mehr von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen sein.

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia