News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Immobilien

Richt­wert­mie­ten wurden um mehr als 8 % erhöht

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Juli 2023 

Die Richt­wert­mie­te bestimmt jenen Betrag, der bei einem bestimm­ten Woh­nungs­seg­ment maximal pro Qua­drat­me­ter verlangt werden darf. Betrof­fen sind Miet­ver­trä­ge für Alt­bau­woh­nun­gen unter 130 m2, welche ab 1. März 1994 abge­schlos­sen wurden und die dem Miet­rechts­ge­setz (MRG) unter­lie­gen. Die Richt­wert­mie­ten müssen per Gesetz bei einer Infla­ti­on von über 3 % alle zwei Jahre auto­ma­tisch ent­spre­chend ange­passt werden — mitunter aufgrund der mit der oftmals schwie­ri­gen Erhal­tung der Alt­bau­ten zusam­men­hän­gen­den stei­gen­den Kosten. Plan­mä­ßig ist es im April 2023 zu einer Anpas­sung gem. Richt­wert­ge­setz gekommen — die nächste plan­mä­ßi­ge Anpas­sung soll wieder im Jahr 2025 erfolgen.

Bei lau­fen­den Ver­trä­gen können die Mieten erhöht werden, wenn in den Ver­trä­gen eine Wert­si­che­rungs­klau­sel ent­hal­ten ist (eine Erhöhung ist daher frü­hes­tens mit 1.5.2023 möglich gewesen), ansons­ten gilt dies nur für Neu­ver­mie­tun­gen. Für vor 1994 abge­schlos­se­ne Verträge sind die soge­nann­ten Kate­go­rie­mie­ten relevant. Ver­gli­chen mit der Vor­pe­ri­ode sind die Richt­wert­mie­ten nunmehr um 8,6 % gestiegen.

Die maß­ge­ben­den Werte pro Bun­des­land sind in der nach­fol­gen­den Tabelle dar­ge­stellt (in € pro m2 Nutz­flä­che und Monat).

Bun­des­land

Ab 1.4.2023

1.4.2022 bis 31.3.2023

Bur­gen­land

6,09

5,61

Kärnten

7,81

7,20

Nie­der­ös­ter­reich

6,85

6,31

Ober­ös­ter­reich

7,23

6,66

Salzburg

9,22

8,50

Stei­er­mark

9,21

8,49

Tirol

8,14

7,50

Vor­arl­berg

10,25

9,44

Wien

6,67

6,15

Diese Richt­wer­te berück­sich­ti­gen keine Zu- bzw. Abschlä­ge für Lage und Aus­stat­tung, keine Steuern, Betriebs­kos­ten und laufende Inflationsanpassung. 

Bild: © Adobe Stock — ArTo