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Coro­na­vi­rus: Här­te­fall-Fonds — Bean­tra­gung ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr, möglich 

Der Här­te­fall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bun­des­re­gie­rung für Selb­stän­di­ge in akuter finan­zi­el­ler Notlage in der Corona-Krise. Die Wirt­schafts­kam­mer wird diese För­de­rung im Auftrag des Bundes abwi­ckeln. Das Geld ist ein ein­ma­li­ger Zuschuss und muss nicht zurück­ge­zahlt werden.

Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unter­stützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestrei­tung ihrer Lebens­hal­tungs­kos­ten, wie z.B. Wohn­kos­ten bzw. täg­li­cher Bedarf des Lebens. Dafür ist der Här­te­fall-Fonds da. 

Die Bean­tra­gung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr möglich. Den Link zum Antrag finden Sie ab diesem Zeit­punkt auf fol­gen­der Seite: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Wer kann einen Antrag stellen

Nach der­zei­ti­gem Stand werden folgende Gruppen Ansprü­che stellen können: 

  • Ein-Personen-Unter­neh­mer
  • Kleinst­un­ter­neh­mer, die weniger als 10 Vollzeit-Äqui­va­len­te beschäftigen
  • Neue Selb­stän­di­ge wie z.B. Vor­tra­gen­de und Künstler, Jour­na­lis­ten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienst­neh­mer wie EDV-Spe­zia­lis­ten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells