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Artikel zum Thema: Nachhaltigkeit

Mögliche steu­er­li­che Folgen bei eBay-Verkäufen

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2012 

Online-Verkaufs- bzw. Auk­ti­ons­platt­for­men — bekann­tes­tes Beispiel ist eBay — eignen sich etwa dazu, unge­lieb­te Weih­nachts­ge­schen­ke ver­schwin­den zu lassen, die Gar­de­ro­be aus­zu­mis­ten oder die CD-Sammlung zu ver­klei­nern. Der Gedanke, als Pri­vat­per­son mit seinen Ver­käu­fen der Steu­er­pflicht unter­lie­gen zu können, wird von den „Händlern“ oftmals im Eifer des Gefechts ver­ges­sen. Aus­ge­hend von einem jüngst ergan­ge­nen BFH-Urteil sollen mögliche umsatz- und ertrag­steu­er­li­che Kon­se­quen­zen für öster­rei­chi­sche Online-Pri­vat­ver­käu­fer dar­ge­stellt werden.

Der Umsatz­steu­er unter­lie­gen prin­zi­pi­ell nur Lie­fe­run­gen (sonstige Leis­tun­gen), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unter­neh­mens aus­ge­führt werden. Um als Unter­neh­mer zu gelten, muss eine nach­hal­ti­ge Tätig­keit ausgeübt werden. Die Erzie­lung von Ein­nah­men ist für die Umsatz­steu­er­pflicht Vor­aus­set­zung, nicht jedoch die Erzie­lung von Gewinnen, weshalb auch bei ertrag­steu­er­li­cher „Lieb­ha­be­rei“ Unter­nehmer­ei­gen­schaft gegeben sein kann. In der Regel finden eBay-Verkäufe in der Pri­vat­sphä­re statt und begrün­den somit aufgrund feh­len­der nach­hal­ti­ger Tätig­keit keine Unter­nehmer­ei­gen­schaft und keine Umsatz­steu­er­pflicht. Schon vor der Internet-Ära hat der VwGH erkannt, dass Verkäufe aus dem Pri­vat­ver­mö­gen das Kri­te­ri­um der Nach­hal­tig­keit nicht erfüllen, sofern sie nur gele­gent­lich statt­fin­den und ins­be­son­de­re dann nicht nach­hal­tig sind, wenn die ange­sam­mel­ten Gegen­stän­de nur nach Maßgabe eines Geld­be­darfs ver­äu­ßert werden.

Nach­hal­tig­keit und nicht bloß Pri­vat­ver­kauf ist hingegen gegeben, wenn das Gesamt­bild der mit dem typi­schen Ver­kaufs­vor­gang zusam­men­hän­gen­den Umstände darauf schlie­ßen lässt. Para­me­ter bei eBay-Ver­käu­fen sind z.B. die Anzahl der Trans­ak­tio­nen, Dauer und Inten­si­tät (Plan­mä­ßig­keit) des Tätig­wer­dens, die Höhe der Entgelte, das Ausmaß des Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wands, Betei­li­gung am Markt etc. Selbst wenn regel­mä­ßi­ge, nach­hal­ti­ge Verkäufe im Inland vor­lie­gen, so entfällt die Umsatz­steu­er­pflicht sofern die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze von 36.000 € pro Jahr (Brut­to­wert) nicht über­schrit­ten wird. Auch das ein­ma­li­ge Über­schrei­ten dieser Grenze um nicht mehr als 15% (somit 41.400 € brutto) inner­halb eines Zeit­raums von fünf Jahren ist steu­er­lich unbeachtlich.

Ertrag­steu­er­li­che Kon­se­quen­zen aus eBay-Ver­käu­fen ergeben sich, sofern eine gewerb­li­che Tätig­keit vorliegt. Dazu müssen die Merkmale der Selb­stän­dig­keit, Nach­hal­tig­keit, Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht und Betei­li­gung am all­ge­mei­nen wirt­schaft­li­chen Verkehr erfüllt sein. Bei eBay-Ver­käu­fen müssen die Gegen­stän­de also dau­er­haft und mit Gewinn verkauft werden und es muss ein orga­ni­sa­to­ri­scher Min­dest­auf­wand über­schrit­ten werden.

Bild: © estima — Fotolia