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Artikel zum Thema: Pensionistenabsetzbetrag

Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag bei aus­län­di­scher Pension

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2011 

Unbe­schränkt steu­er­pflich­ti­gen Pen­si­ons­be­zie­hern steht ein Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag von jährlich 400 € zu. Dieser Absetz­be­trag ver­min­dert sich gleich­mä­ßig ein­schlei­fend zwischen zu ver­steu­ern­den Pen­si­ons­be­zü­gen von 17.000 € und 25.000 € auf Null. Gemäß einer aktu­el­len Ent­schei­dung des UFS Inns­bruck (GZ RV/0132‑I/09 vom 10.8.2011) steht der Absetz­be­trag auch dann zu, wenn eine Steu­er­pflich­ti­ge eine aus­län­di­sche Pension bezieht, die aufgrund eines Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens in Öster­reich unter Pro­gres­si­ons­vor­be­halt steu­er­frei gestellt ist (d.h. für die in Öster­reich gar keine Steuern anfallen). Im kon­kre­ten Fall bezog eine Frau eine deutsche Pension und hatte in Öster­reich ledig­lich Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Der UFS stellte dabei die aus­län­di­sche Pension einer inlän­di­schen gleich und gewährte daher der Steu­er­pflich­ti­gen den Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag, wodurch sich die für die Ver­mie­tungs­ein­künf­te zu zahlende Steuer ent­spre­chend ver­rin­ger­te. Nach Auf­fas­sung des UFS ist die Höhe der aus­län­di­schen Pension auch für die Ein­schleif­re­ge­lung her­an­zu­zie­hen; im Falle des Über­schrei­tens der Grenze von 25.000 € würde daher kein Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag mehr gewährt werden. In gleicher Weise ist nach Ansicht des UFS auch bei der Frage vor­zu­ge­hen, ob bei geringen in Öster­reich zu ver­steu­ern­den Ein­künf­ten eine Nega­tiv­steu­er für den Allein­er­zie­her­ab­setz­be­trag gut­zu­schrei­ben ist. Auch hier sind die aus­län­di­schen Pen­si­ons­be­zü­ge für Berech­nungs­zwe­cke inlän­di­schen Ein­künf­ten gleich­zu­stel­len.

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