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Artikel zum Thema: Postanschrift

Kurz-Info: Neue Post­an­schrif­ten der Finanzämter

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2021 

Im Zuge der Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Finanz­ver­wal­tung (siehe auch KI 04/20) ist es auch zu neuen Post­an­schrif­ten der (Finanz)Ämter gekommen. Die fol­gen­den Adressen sind für den Post­ver­sand von Schrift­stü­cken zu verwenden.

  • Finanz­amt Öster­reich, Postfach 260, 1000 Wien;
  • Finanz­amt für Groß­be­trie­be, Postfach 251, 1000 Wien;
  • Amt für Betrugs­be­kämp­fung, Postfach 252, 1000 Wien;
  • Prüf­dienst Lohn­ab­ga­ben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien.

Als Über­gangs­be­stim­mung können bis zum 31. Dezember 2021 auch noch die bis­he­ri­gen Post­an­schrif­ten der Finanz­äm­ter (z.B. Finanz­amt Wien 1/23 für den 1. und 23. Bezirk in Wien) ver­wen­det werden.

Überdies müssen die aktu­el­len Bank­ver­bin­dun­gen der ent­spre­chen­den Ämter ver­wen­det werden, um Ver­wal­tungs­mehr­auf­wand zu ver­mei­den. Eine etwaige Umbu­chung aufgrund der Ver­wen­dung einer ver­al­te­ten Bank­ver­bin­dung erfolgt auf Gefahr des Abga­be­pflich­ti­gen. Nähere Infos finden sich unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html.