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Artikel zum Thema: Rauchverbot

Kurz-Info: Ver­let­zung der Kenn­zeich­nungs­pflicht von Rauch­ver­bo­ten ab 1. Jänner 2007 strafbar


Januar 2007 

Die Ver­let­zung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehen­den Ver­pflich­tung in Funk­ti­ons­räu­men (z.B. Ver­hand­lungs­räu­men) und in öffent­li­chen Räumen (z.B. Geschäfts­lo­ka­len) ist ab sofort mit einer Ver­wal­tungs­stra­fe bis € 720,- sank­tio­niert. Aus­nah­men bestehen für das Gast­ge­wer­be und bei Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Bälle).

Bild: © M&S Foto­de­sign — Fotolia