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Artikel zum Thema: Risikomanagement

Invest­ment Controlling

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

August 2014 

Ein­lei­tung

Die stür­mi­schen Zeiten sind in den letzten Jahren an den Kapi­tal­märk­ten nicht nur häufiger sondern auch stärker geworden. Nicht zuletzt auch die zuneh­men­de Kom­ple­xi­tät von Finanz­pro­duk­ten stellt Ent­schei­dungs­trä­ger, die für die Ver­wal­tung von Vermögen ver­ant­wort­lich sind, vor große Herausforderungen.

Als Folge haben nicht nur die Scha­dens­fäl­le in Zahl und Höhe zuge­nom­men, sondern sind auch die daraus resul­tie­ren­den zivil- aber auch straf­recht­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken für die ver­ant­wort­li­chen Organe deutlich gestie­gen. Ins­be­son­de­re wenn es sich um treu­hän­dig zur Ver­wal­tung über­las­se­nes Vermögen handelt, ist seitens der Organe höchste Sorgfalt angebracht.

Invest­ment Con­trol­ling unter­stützt bei der Planung, Kon­trol­le und Steue­rung der Ver­mö­gens­be­wirt­schaf­tung und redu­ziert Risiken und Kosten der Veranlagung.

Funktion von Invest­ment Controlling 

Der Invest­ment Con­trol­ler vertritt die Inter­es­sen des Kunden im gesamten Prozess der Ver­mö­gens­be­wirt­schaf­tung. Um tat­säch­lich aus­schließ­lich im Inter­es­se des Kunden agieren zu können, sind voll­stän­di­ge Unab­hän­gig­keit und Objek­ti­vi­tät unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zun­gen. Der Invest­ment Con­trol­ler hat keine Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren zu akzep­tie­ren und auch keine Finanz­pro­duk­te zu vertreiben. 

Beratung hin­sicht­lich der Anlageorganisation

Die Defi­ni­ti­on des Anla­ge­ziels hat unter Berück­sich­ti­gung der Bedürf­nis­se des Anlegers bzw. etwaiger recht­li­cher Vorgaben (wie z.B. Stif­tungs­zweck, Statuten, Satzung, gesetz­li­che Vorgaben, etc.) zu erfolgen. Darauf basie­rend wird die passende Anla­ge­stra­te­gie abge­lei­tet, die das Fun­da­ment einer erfolg­rei­chen Ver­an­la­gung bildet.

Die Auswahl der geeig­ne­ten Ver­mö­gens­ver­wal­ter sollte im Rahmen einer Aus­schrei­bung erfolgen. Um Leis­tun­gen und Entgelt ver­glei­chen und bewerten zu können, sind den Bewer­bern die wesent­li­chen Kri­te­ri­en der Ver­an­la­gung vorzugeben.

Bei der Aus­ge­stal­tung der Verträge (Band­brei­ten für Asset-Klassen, Pflich­ten, Anla­ge­re­strik­tio­nen, etc.) ist auf die For­mu­lie­rung klarer und ziel­ori­en­tier­ter Aufträge zu achten, um anschlie­ßend im Rahmen der Ver­mö­gens­be­wirt­schaf­tung eine taug­li­che Grund­la­ge für die laufende Kon­trol­le zu haben.

Lau­fen­des Moni­to­ring der Veranlagung

Die unab­hän­gi­ge Kon­trol­le der auf­trags­kon­for­men Umset­zung der Ver­an­la­gungs­stra­te­gie ist eine Kern­tä­tig­keit des Invest­ment Con­trol­lers. Die Ausübung dieser Funktion erfor­dert Unab­hän­gig­keit, fach­spe­zi­fi­sches Know-how und eine ent­spre­chen­de infor­ma­ti­ons­tech­ni­sche bzw. orga­ni­sa­to­ri­sche Infra­struk­tur. In der Praxis ist fest­zu­stel­len, dass die übli­cher­wei­se im Ver­an­la­gungs­pro­zess invol­vier­ten Personen bzw. Insti­tu­tio­nen (Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaf­ten, Depot­ban­ken, Ver­mö­gens­ver­wal­ter, Organe) aus ver­schie­dens­ten Gründen eine unab­hän­gi­ge Kon­troll­funk­ti­on nicht wahr­neh­men können.

Der Invest­ment Con­trol­ler kon­trol­liert insbesondere:

  • die Auf­trags­kon­for­mi­tät: Ein­hal­tung der Band­brei­ten für Anla­ge­klas­sen und Fremd­wäh­run­gen sowie der Anlagerestriktionen
  • die Ein­hal­tung der Kon­di­tio­nen: Kosten- und Gebüh­ren­be­las­tun­gen, Kursabrechnungen
  • die Risiken der Einzel- und Gesamt­an­la­gen: Ermitt­lung von Vola­ti­li­täts- und Risikokennzahlen
  • die Qualität der Ver­mö­gens­be­wirt­schaf­tung: Per­for­mance­ana­ly­se, Ver­gleich mit anderen Ver­mö­gens­ver­wal­tern bzw. Fonds (Bench­mar­king)

Um Kos­ten­ef­fi­zi­enz gewähr­leis­ten zu können, hat die Kon­trol­le der Spesen‑, Gebühren- und Trans­ak­ti­ons­ab­rech­nun­gen lücken­los zu erfolgen. Hin­wei­sen auf ver­deck­te Kosten ist geson­dert nach­zu­ge­hen. In der Praxis sind dabei ins­be­son­de­re folgende Punkte zu hinterfragen:

  • Wurde bei der Auswahl der Invest­ment­fonds nach einem nach­voll­zieh­ba­ren „Best-in-class“-Ansatz vorgegangen? 
  • Wie hoch ist der Anteil von Eigen­pro­duk­ten? Wie hoch sind die Gebühren bei Eigenprodukten?
  • Gibt es Dop­pel­be­las­tun­gen mit Gebühren durch den Einsatz von Strategiefonds?
  • Gibt der Ver­mö­gens­ver­wal­ter Retro­zes­sio­nen aus­nahms­los an den Kunden weiter?
  • Wurden bei Fonds insti­tu­tio­nel­le Fonds­klas­sen gezeich­net? Bei Retail­klas­sen ist die Manage­ment­ge­bühr deutlich höher. Dies führt nicht selten zu Interessenskonflikten.
  • Welche Kosten ver­ur­sacht die Absi­che­rung von Fremd­wäh­rungs­ri­si­ken? Abwei­chun­gen zwischen Kassa- und Ter­min­kurs sowie unnötig kurze Lauf­zei­ten von Ter­min­ge­schäf­ten (und dadurch bedingte oft­ma­li­ge Ver­län­ge­run­gen) können zu einer Ver­viel­fa­chung der Kosten bei Wäh­rungs­ab­si­che­run­gen führen.
  • Werden zusätz­lich zu den Ver­wal­tungs­kos­ten externe Spesen (z.B. Bro­ker­spe­sen) belastet oder handelt es sich um eine Pauschalgebühr?

Berichts­we­sen

In der Praxis wird — zur Diver­si­fi­zie­rung des Risikos — die Ver­an­la­gung größerer Vermögen auf mehrere (Depot)Banken und Ver­mö­gens­ver­wal­ter auf­ge­teilt. Die Berichte von Banken bzw. Ver­wal­tern unter­schei­den sich hin­sicht­lich Inhalt und Qualität deutlich. Darüber hinaus besteht das Gesamt­ver­mö­gen neben Finanz-Ver­mö­gens­wer­ten oft auch aus anderen Ver­mö­gens­klas­sen (z.B. Immo­bi­li­en, Kunst­ge­gen­stän­de, Private Equity-Betei­li­gun­gen). Eine wesent­li­che Funktion des Berichts­we­sens ist es, sämt­li­che Ver­mö­gens­wer­te kon­so­li­diert dar­zu­stel­len, um dem Kunden eine Steue­rung des gesamten Ver­mö­gens zu ermöglichen.

Ein leis­tungs­fä­hi­ges Con­trol­ling ermög­licht die Erfas­sung sämt­li­cher Trans­ak­tio­nen und Bewer­tung der Posi­tio­nen auf täg­li­cher Basis. Durch diese zeitnahe Über­wa­chung und Kon­trol­le hat Invest­ment Con­trol­ling die Funktion eines Frühwarnsystems.

Fazit

Invest­ment Con­trol­ling bietet die erfor­der­li­chen Methoden und Instru­men­te zur Planung, Kon­trol­le und Steue­rung der Ver­mö­gens­be­wirt­schaf­tung und leistet als Früh­warn­sys­tem einen ent­schei­den­den Beitrag zum Risikomanagement.

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