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Artikel zum Thema: Schadensminderungspflicht

Coro­na­vi­rus: Fix­kos­ten­zu­schuss — Antrag ab 20.Mai

Der nicht rück­zahl­ba­re Fix­kos­ten­zu­schuss dient Unter­neh­men, die Umsatz­ein­bu­ßen im Zuge der Coro­na­kri­se erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten. 

Der Fix­kos­ten­zu­schuss ist gestaf­felt und abhängig vom Umsatz­aus­fall (min­des­tens 40% Ausfall) des Unter­neh­mens und kann bis zu 75 % betragen.

Wenn die Fix­kos­ten binnen 3 Monaten 2.000 Euro über­stei­gen, zahlt der Bund:

  • 40 — 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
  • 60 — 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
  • 80 — 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung

Die Eck­punk­te:

  • Bean­tra­gung ab 20. Mai über Finan­zOn­line.
  • Zeitraum: 3 Monate (15. März bis 15. September)
  • Fix­kos­ten Bei­spie­le: Geschäfts­raum­mie­ten und Pacht, betrieb­li­che Ver­si­che­rungs­prä­mi­en, Zins­auf­wen­dun­gen, der Finan­zie­rungs­kos­ten­an­teil der Lea­sing­ra­ten, Auf­wen­dun­gen für sonstige ver­trag­lich betriebs­not­wen­di­ge Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen, die nicht das Personal betref­fen, betrieb­li­che Lizenz­ge­büh­ren, Zah­lun­gen für Strom / Gas / Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Per­so­nal­kos­ten, die für die Bear­bei­tung von Stor­nie­run­gen anfallen
  • Aus­zah­lung in drei Tranchen: 
    • Das erste Drittel kann ab 20. Mai bean­tragt werden.
    • Ein weiteres Drittel kann ab 19. August bean­tragt werden.
    • Der Rest kann ab 19. November bean­tragt werden.
  • Vor­au­set­zun­gen: Die Betriebs­stät­te muss in Öster­reich sein und Fix­kos­ten müssen aus der ope­ra­ti­ven Tätig­keit in Öster­reich ange­fal­len sein.
    Das Unter­neh­men erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise (ab 16.3.2020 bis zum Ende der Covid-Maß­nah­men, längs­tens jedoch bis 15.9.2020) einen Umsatz­ver­lust von zumin­dest 40%, der durch die Aus­brei­tung von COVID-19 ver­ur­sacht ist
    Unter­neh­men, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unter­neh­men waren.
  • Ver­pflich­tun­gen: Erhalt der Arbeits­plät­ze in Öster­reich bzw das Unter­neh­men muss zumut­ba­re Maß­nah­men gesetzt haben, um die durch den Fix­kos­ten­zu­schuss zu decken­den Fix­kos­ten zu redu­zie­ren (Scha­dens­min­de­rungs­pflicht mittels ex ante Betrachtung)

Quelle und weitere Infos: 
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Corona-Hilfsfonds
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html#heading_Zuschuesse

 

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells