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Artikel zum Thema: Spekulationsgewinn

Neues aus den Einkommensteuerrichtlinien


August 2007 

:: Ver­stärk­te Zurech­nung von Lea­sing­gü­tern zum Leasingnehmer

Bei Ver­trags­ab­schlüs­sen ab 1. Mai 2007 erfolgt die Zurech­nung des Lea­sing­gu­tes an den Lea­sing­neh­mer bei fol­gen­der Vertragsgestaltung: 

- Voll­amor­ti­sa­ti­ons­ver­trag (Rz. 137 u. 3224 EStR)
Das wirt­schaft­lich ange­mes­se­ne Entgelt bei Ver­trags­ver­län­ge­rung muss zumin­dest den um 20% ver­min­der­ten Buchwert (beim Lea­sing­ge­ber) errei­chen. Bisher war es zumin­dest die Hälfte des Schätzwertes. 

- Teilamor­ti­sa­ti­ons­ver­trag (Rz. 141 u. 3225 EStR)
Wenn im Falle einer Kauf­op­ti­on zum Restwert dieser nied­ri­ger ist als der vor­aus­sicht­li­che Ver­kehrs­wert. Das trifft zu, wenn der Restwert unter dem um 20% ver­min­der­ten Buchwert des Lea­sing­ge­gen­stan­des liegt. Bisher unter dem halben Buchwert.

- Zurech­nung an den Lea­sing­neh­mer jeden­falls,
wenn während der Grund­miet­zeit — neben den lau­fen­den Lea­sing­ra­ten — zusätz­li­che Leis­tun­gen (Vor­aus­zah­lung, Kaution etc.) von mehr als 50% der Netto-Her­stel­lungs­kos­ten (bisher 75%) erbracht werden.

:: Geld­wer­te Vorteile bei Kapi­tal­ein­künf­ten (Rz. 6219 EStR)

Neben der Zahlung ver­jähr­ter Zinsen, Dar­le­hens­ab­geld, Sach­zu­wen­dun­gen und Boni, Mehr­leis­tun­gen aus Wert­si­che­run­gen, kommen ab 1. Jänner 2007 geld­wer­te Vorteile anläss­lich der Eröff­nung eines Bank­kon­tos oder sons­ti­gen Anlässen wie z.B. bei Werbung eines neuen Bank­kun­den hinzu, sofern sie nicht bloß gering­fü­gi­ge Auf­merk­sam­kei­ten (z.B. Welt­spar­ge­schen­ke, Regen­schirm etc.) dar­stel­len. Wurden diese Vorteile bereits vor dem 1. Jänner 2007 gewährt und keine KESt ein­be­hal­ten, ist von einem Haf­tungs­be­scheid abzusehen.

:: Spe­ku­la­ti­ons­ein­künf­te

- Fris­ten­be­rech­nung bei Ver­käu­fen suk­zes­siv ange­schaff­ter Wert­pa­pie­re
Wert­pa­pie­re in Sam­mel­ver­wah­rung
(Rz. 6627a EStR)
Bei ein­deu­ti­ger Zurech­nung der ver­äu­ßer­ten Papiere nach Anschaf­fungs­zeit­punkt und Anschaf­fungs­wert, richtet sich die Besteue­rung des Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nes nach der vom Steu­er­pflich­ti­gen vor­ge­nom­me­nen Zuord­nung. Eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on ist aller­dings erforderlich.

- Anteile an Ges.m.b.H (Rz. 6627b EStR)
Wurden die Anteile zu ver­schie­de­nen Zeit­punk­ten und unter­schied­li­chen Preisen erworben, stellen sie trotzdem ein ein­heit­li­ches Wirt­schafts­gut dar. Eine selbst­be­stimm­te Zurech­nung durch den Steu­er­pflich­ti­gen ist daher nicht möglich.

- Steu­er­ermä­ßi­gung für unbe­bau­te Grund­stü­cke (Rz. 6655 EStR)
Für die Ver­min­de­rung der Spe­ku­la­ti­ons­ein­künf­te nach Ablauf von 5 Jahren seit der Anschaf­fung um 10% p.a. ist Vor­aus­set­zung, dass das Grund­stück im Zeit­punkt der Ver­äu­ße­rung unbebaut ist.
Das ist auch dann der Fall, wenn ein zunächst bebautes Grund­stück ange­schafft worden ist, das Gebäude aber vor der Ver­äu­ße­rung abge­ris­sen und als unbe­bau­tes Grund­stück dann verkauft wurde.

:: Nut­zungs­dau­er — Internet

- Domain-Adresse (Rz. 500a EStR)
Sie ist als imma­te­ri­el­les Wirt­schafts­gut grund­sätz­lich nicht abnutz­bar, sofern sie nicht zeit­raum­be­zo­gen (z.B. Fuß­ball­meis­ter­schaft) ist oder Mode­trends unter­liegt. Die Anschaf­fungs­kos­ten sind zu akti­vie­ren, laufende Auf­wen­dun­gen sind sofort absetzbar.

- Homepage (Rz. 516a EStR)
Die Anschaf­fungs­kos­ten sind zu akti­vie­ren und auf drei Jahre abzu­schrei­ben. Die laufende Wartung ist als Erhal­tungs­auf­wand sofort absetz­bar, eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung oder Erwei­te­rung ist akti­vie­rungs­pflich­ti­ger Her­stel­lungs­auf­wand und eben­falls auf drei Jahre abzuschreiben.

:: Betriebs­aus­ga­ben­pau­scha­le bei Ärzten mit Sonderklassegebühren

Bezieht der Arzt Ein­künf­te aus nicht selb­stän­di­ger Tätig­keit und macht er für die Son­der­klas­se­ge­büh­ren das Betriebs­aus­ga­ben­pau­scha­le geltend, mindern die bei den nicht selb­stän­di­gen Ein­künf­ten als Wer­bungs­kos­ten geltend gemach­ten Ausgaben das Betriebs­aus­ga­ben­pau­scha­le (Rz. 4116b EStR).

:: Gebäude

- AfA bei Leicht­bau­wei­se (3139a EStR)
Bei diesen wird — auch ohne Vor­lie­gen eines Gut­ach­tens — eine Nut­zungs­dau­er aner­kannt, wenn sie min­des­tens 25 Jahre beträgt.

- Klar­stel­lung zum Gebäu­de­be­griff (Rz. 3140 EStR)
Auch Mie­ter­in­ves­ti­tio­nen können als Gebäude ein­ge­stuft werden, wenn es sich z.B. um eine Auf­sto­ckung oder um einen Zubau durch den Mieter handelt.

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