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Artikel zum Thema: U‑Bahn-Steuer

Erhöhung Wiener Dienst­ge­ber­ab­ga­be (U‑Bahn-Steuer) ab 1.6.2012

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2012 

Grund­sätz­lich ist für jedes Dienst­ver­hält­nis in Wien vom Dienst­ge­ber eine oftmals als „U‑Bahn-Steuer“ bezeich­ne­te Abgabe zu ent­rich­ten, die für jeden Dienst­neh­mer derzeit noch 0,72 € pro ange­fan­ge­ner Woche beträgt. Die Abgabe ist zweck­ge­bun­den und kommt aus­schließ­lich dem Ausbau der U‑Bahn in Wien zugute. Befrei­un­gen bestehen u.a. für Gebiets­kör­per­schaf­ten (aus­ge­nom­men deren Betriebe und Unter­neh­mun­gen), für Dienst­neh­mer über 55 Jahre, behin­der­te Dienst­neh­mer, Lehr­lin­ge oder Dienst­ver­hält­nis­se mit weniger als zehn Wochen­stun­den. Mit 1. Juni 2012 kommt es zu einer erheb­li­chen Erhöhung der U‑Bahn-Steuer auf 2,00 €.

Die Dienst­ge­ber­ga­be ist vom Arbeit­ge­ber selbst zu berech­nen und bis zum 15. des Fol­ge­mo­nats zu ent­rich­ten. In die Monats­be­rech­nung sind all jene 4 oder 5 Wochen ein­zu­be­zie­hen, deren Sonntage in diesen Monat fallen. In Hinblick auf Über­gangs­fris­ten für die Kalen­der­wo­che 22 gelten folgende Bestimmungen:

  • für Dienst­ver­hält­nis­se, die ab dem 1. Juni 2012 (Freitag) beginnen, muss der neue „Steu­er­satz“ von 2,00 € bereits für die KW 22 (28.5. bis 3.6.) ver­wen­det werden;
  • für Dienst­ver­hält­nis­se, die bereits vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der KW 22 enden, gilt der alte Betrag von 0,72 € für diese Woche;
  • für fort­lau­fend bestehen­de Dienst­ver­hält­nis­se gilt in der KW 22 noch die alte Abgabe von 0,72 €;
  • ab der KW 23 ist auf alle Dienst­ver­hält­nis­se der neue Steu­er­satz von 2,00 € pro Dienst­ge­ber und Woche anzuwenden.

Bild: © jayrb — Fotolia