News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Unterhaltspflicht

Direkte Aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe an voll­jäh­ri­ge Kinder vor­aus­sicht­lich ab Sep­tem­ber möglich

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2013 

Derzeit wird die Fami­li­en­bei­hil­fe für die rund 1,8 Mil­lio­nen in Öster­reich lebenden Kinder im Regel­fall von den Eltern bezogen. Eine direkte Aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe an das berech­tig­te Kind ist nur in Aus­nah­me­fäl­len möglich (z.B. wenn die Eltern ihrer Unter­halts­pflicht nicht nach­kom­men). Im Zuge einer Novelle des Fami­li­en­las­ten­aus­gleich­fonds­ge­set­zes soll ab 1.9.2013 eine direkte Aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe auf das Konto des Kindes ermög­licht werden. Vor­aus­set­zung dafür ist einer­seits die Voll­jäh­rig­keit des Kindes und ande­rer­seits, dass die Eltern ihre Zustim­mung zur direkten Aus­zah­lung erteilen. Diese Zustim­mung kann nach dem Geset­zes­ent­wurf jeder­zeit wider­ru­fen werden (der Widerruf gilt natür­lich nur für künftige Zah­lun­gen). Eine Son­der­lö­sung gibt es für 17-jährige Lehr­lin­ge, für die die Eltern eine Direkt­aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe trotz man­geln­der Voll­jäh­rig­keit bean­tra­gen können.

Die Umstel­lung soll ver­hält­nis­mä­ßig unbü­ro­kra­tisch möglich sein. Wer sich die Fami­li­en­bei­hil­fe ab dem 1.9.2013 direkt aus­zah­len lassen will, muss ledig­lich einen Über­wei­sungs­an­trag beim zustän­di­gen Finanz­amt stellen. Aus fami­li­en­recht­li­chen und steu­er­li­chen Gründen (z.B. Anknüp­fen von steu­er­li­chen Absetz­be­trä­gen an den Bezug der Fami­li­en­bei­hil­fe) ver­bleibt der Anspruch grund­sätz­lich bei den Eltern. In diesem Zusam­men­hang wird auch die soge­nann­te „Geschwis­ter­staf­fel“ (mit stei­gen­der Anzahl der Kinder erhöht sich die Fami­li­en­bei­hil­fe pro Kind, ohne dass eine Zuord­nung des als Gesamt­sum­me aus­be­zahl­ten Betrags auf die ein­zel­nen Kinder erfolgt) neu geregelt. Im Falle einer Direkt­zah­lung wird der Mehr­be­trag aus der Geschwis­ter­staf­fel auf die ein­zel­nen Kinder auf­ge­teilt.

Bild: © Anna Blau — BMF