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Artikel zum Thema: Zoll

EORI-Nummer besser früher als später beantragen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2009 

Die EORI — Economic Ope­ra­tors Regis­tra­ti­on and Iden­ti­fi­ca­ti­on — Nummer soll die EU-weite Iden­ti­fi­ka­ti­on von Wirt­schafts­be­tei­lig­ten gegen­über Zoll­be­hör­den erleich­tern und ist für im Import und Export mit Dritt­län­dern tätige Wirt­schafts­trei­ben­de ver­pflich­tend. Betrof­fen sind vor allem in der EU ansäs­si­ge natür­li­che oder juris­ti­sche Personen, die mit Zoll­tä­tig­kei­ten (auch passiv) zu tun haben, weil sie z.B. Waren in die EU ein­füh­ren bzw. aus der EU aus­füh­ren oder etwa Anmelder bzw. Bewil­li­gungs­in­ha­ber eines Zoll­ver­fah­rens sind. Wichtig ist, dass die EORI-Nummer auch dann zu bean­tra­gen ist, wenn die tat­säch­li­che Durch­füh­rung des Imports bzw. Exports an ein Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­men über­tra­gen wird. Sofern der Wirt­schafts­be­tei­lig­te im Dritt­land ansässig ist, kann sich unter Umstän­den auch eine Regis­trie­rungs­pflicht ergeben, bei­spiels­wei­se wenn ein Ver­wah­rungs­la­ger betrie­ben wird oder inner­halb der Gemein­schaft eine sum­ma­ri­sche Ausgangs- oder Ein­gangs­mel­dung abgeben wird. Solche (Voran)Meldungen sind Standard im inter­na­tio­na­len Handel und erleich­tern den Zoll­be­hör­den die Auswahl für gezielte Kon­trol­len, ohne dass es dadurch zu größeren zeit­li­chen Ver­zö­ge­run­gen kommt.

Es ist — auch wegen der anfangs mög­li­cher­wei­se großen Nach­fra­ge nach EORI-Nummern und der damit ver­bun­de­nen längeren Bear­bei­tungs­zeit durch die Zoll­be­hör­den — ratsam, den Antrag auf die Ertei­lung einer EORI-Nummer mög­lichst bald zu stellen. Grund­sätz­lich muss ab 1. Sep­tem­ber 2009 bei Import und Export im Zusam­men­hang mit einem Dritt­land bzw. bei Kontakt mit der Zoll­be­hör­de die EORI-Nummer ver­wen­det werden. In einer Über­gangs­pha­se kann jedoch bis zum Jah­res­en­de anstelle der EORI-Nummer die Umsatz­steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (UID) zur Anwen­dung kommen. Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer schließ­lich ver­pflich­tend.

Die Regis­trie­rung ist elek­tro­nisch unter https://zoll.bmf.gv.at/eori vor­zu­neh­men, wobei das Antrags­for­mu­lar auch aus­ge­druckt und unter­fer­tigt an das jeweils zustän­di­ge Zollamt zu über­mit­teln ist. Es wird pro Wirt­schafts­be­tei­lig­tem nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, welche gege­be­nen­falls auch von den Nie­der­las­sun­gen dieses Wirt­schafts­be­tei­lig­ten inner­halb der gesamten EU zu ver­wen­den ist. 

Bild: © John Hurst — Fotolia