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Erhöhung Pend­ler­pau­scha­le und Kilo­me­ter­geld ab 1.7.2008


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Erhöhung Pend­ler­pau­scha­le und Kilo­me­ter­geld ab 1.7.2008

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2008 

Als Reaktion auf die gestie­ge­nen Treib­stoff­prei­se werden das Pend­ler­pau­scha­le sowie das amtliche Kilo­me­ter­geld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht: 

Kleines Pend­ler­pau­scha­le

-(öffent­li­ches Ver­kehrs­mit­tel zumutbar) — Erhöhung um ca. 15% 

Ent­fer­nung pro Monat
(bis 30.6.2008)
pro Monat
(ab 1.7.2008)
ab 20 km € 45,50 € 52,50
ab 40 km € 90,00 € 103,50
ab 60 km € 134,50 € 154,75

Großes Pend­ler­pau­scha­le

- (öffent­li­ches Ver­kehrs­mit­tel nicht zumutbar) — Erhöhung um ca. 15% 

Ent­fer­nung pro Monat
(bis 30.6.2008)
pro Monat
(ab 1.7.2008)
ab 2 km € 24,75 € 28,50
ab 20 km € 98,25 € 113,0
ab 40 km  € 171,- € 196,75
ab 60 km  € 244,25 € 281,00

Amt­li­ches Kilometergeld

- Erhöhung um durch­schnitt­lich 12% 

  pro km
(bis 30.6.2008)
pro km
(ab 1.7.2008)
PKW € 0,376 (0,38) € 0,42
Motorrad mit bis 250 ccm Hubraum € 0,119 (0,12) € 0,14
Motorrad mit über 250 ccm Hubraum € 0,212 0,22) € 0,24
Zuschlag für mit­be­för­der­te Person € 0,045 (0,05) € 0,05

Sofern das Pend­ler­pau­scha­le nicht oder unrich­tig beim lau­fen­den Lohn­steu­er­ab­zug durch den Arbeit­ge­ber berück­sich­tigt wurde, kann es im Rahmen des Ver­an­la­gungs­ver­fah­rens geltend gemacht werden. Das Pend­ler­pau­scha­le soll zusätz­lich zum Ver­kehrs­ab­setz­be­trag Fahrt­kos­ten zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te abdecken und steht nur zu, wenn der Arbeits­weg min­des­tens 20 km umfasst (kleines Pend­ler­pau­scha­le) oder der Arbeits­weg zumin­dest 2 km beträgt und die Benut­zung eines (öffent­li­chen) Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tels zumin­dest hin­sicht­lich des halben Weges nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale).

Bild: © gunnar3000 — Fotolia